Mindestlohn: Erfolgreich, aber noch zu niedrig

Zum Leben in Großstädten nicht ausreichend

Seit Januar 2015 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn. Seine Höhe – aktuell 8,84 Euro pro Stunde – wird alle zwei Jahre von einer Kommission angepasst, die aus Gewerkschaftern, Arbeitgebervertretern und Wissenschaftlern besteht.

Für die Beratungen dieser Kommission haben Forscher[1] des zur Hans-Böckler-Stiftung gehörenden Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) und des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI), eine Stellungnahme verfasst.

Aus Sicht von IMK und WSI haben sich die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2015, sowie seine Erhöhung auf 8,84 Euro zum 1. Januar 2017 grundsätzlich bewährt. Die Bilanz der Wissenschaftler: „Der Mindestlohn hat zu einem deutlichen Anstieg der Löhne im Niedriglohnsektor geführt, ohne dass es dabei in nennenswertem Ausmaß zu negativen wirtschaftlichen Konsequenzen für Wachstum und Beschäftigung gekommen wäre.“

Der Mindestlohn hat im Gegenteil zu einer dynamischeren Lohnentwicklung beigetragen, die ihrerseits den privaten Konsum gefördert und damit die wirtschaftliche Entwicklung positiv beeinflusst hat.

 

Problematisch sind aus Sicht von IMK und WSI im Hinblick auf den Mindestlohn vor allem zwei Aspekte:

Erstens gibt es nach wie vor erhebliche Defizite bei der betrieblichen Umsetzung des Mindestlohns, die dazu führen, dass immer noch eine große Anzahl von Beschäftigten gesetzeswidrig unterhalb des Mindestlohns bezahlt wird. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Instrumente für eine effiziente Umsetzung und Kontrolle zu stärken. Dazu gehören insbesondere eine dringend nötige personelle Aufstockung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), eine bessere Kooperation der verschiedenen Kontrollbehörden und eine Stärkung der Rolle von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften durch die Einführung eines Verbandsklagerechtes.

Zum Leben zu wenig, zum ………

Zweitens ist das derzeitige Mindestlohnniveau nicht existenzsichernd und damit der im Mindestlohngesetz (MiLoG) geforderte „angemessene Mindestschutz“ nicht gewährleistet. Auch im (west-)europäischen Vergleich ist der deutsche Mindestlohn sowohl in nomineller als auch in relativer Hinsicht (im Sinne des Kaitz-Index) eher niedrig.

 

Solange ein gesellschaftlich und wirtschaftlich angemessenes Niveau noch nicht erreicht wurde, empfehlen IMK und WSI im Rahmen der vom Mindestlohngesetz geforderten Gesamtabwägung den Mindestlohn zeitweilig deutlich stärker anzuheben, als dies durch eine alleinige Orientierung an der Tarifentwicklung möglich wäre.[2]

 

 

 

 

Der vollständige Artikel in Böckler Impuls Ausgabe 07/2018    >> hier

 

 

Näheres siehe vollständige Stellungnahme hier >>

 

 


[1] Für das IMK-Forscher Alexander Herzog-Stein und Andrew Watt gemeinsam mit ihren Kollegen Malte Lübker, Toralf Pusch und Thorsten Schulten vom WSI

[2] Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (2018b) hat sich der Tarifindex von Dezember 2015 bis Dezember 2017 um 4,8% erhöht. Auf dieser Grundlage müsste der Mindestlohn zum 1.1.2019 auf 9,19 Euro pro Stunde angehoben werden.

 

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