Reformationstag

Arbeitgeber fordern für Feiertag höheren Pflegebeitrag

Die Arbeitgeber verlangen bei der in Norddeutschland geplanten Umwandlung des Reformationstags in einen arbeitsfreien Feiertag eine Erhöhung des Pflegebeitrags in diesen Ländern

Gegenüber der Bild Zeitung äußerte sich der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter. Nach Bundesrecht sei „zwingend vorgeschrieben“, dass bei einer Erhöhung der Zahl der Feiertage gegenüber dem Stand vor Einführung der Pflegeversicherung im Jahre 1994 der Pflegebeitrag der betroffenen Beschäftigten um 0,5 Prozentpunkte steigen müsse.

Allerdings regelt das Sozialgesetzbuch XI dies nur bei einem „Feiertag, der stets auf einen Werktag fällt“ – und dies ist beim Reformationstag nicht der Fall.

Die Arbeitgeberforderung könnte die Beschäftigten laut Bericht netto bis zu 265,50 Euro im Jahr kosten. Geplant ist die Einführung des Feiertags in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Bremen.

Die niedersächsische Landesregierung wies die Kritik der Arbeitgeber an dem geplanten neuen Feiertag in Norddeutschland zurück. „Die Schaffung eines neuen Feiertages führt nicht dazu, dass die Beiträge zur Pflegeversicherung für die Arbeitnehmer steigen“, sagte Uwe Hildebrandt der Sprecher des SPD-geführten Sozialministeriums am Mittwoch in Hannover.

Um die mit Einführung der Pflegeversicherung für die Arbeitgeber entstehenden Belastungen durch die zusätzlichen Beiträge zur Pflegeversicherung zu kompensieren, wurde 1994 bundesweit der Buß- und Bettag abgeschafft. Lediglich in Sachsen blieb dieser erhalten, dort sind daher die Beiträge um 0,5 % höher

Das Gesetz von 1994 lasse keinen Umkehrschluss auf eine Erhöhung der Beiträge durch einen neuen Feiertag zu: „Die Regelungen im Sozialgesetzbuch färben nicht unmittelbar auf das Feiertagsrecht ab“, so Hildebrandt weiter.