Einen Tag vor der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt das neue EKD-Datenschutzgesetz (EKD-DSG) in Kraft. EKD-Synode und die Kirchenkonferenz der Evangelischen Kirche in Deutschland hatten das neue EKD-Datenschutzgesetz Ende 2017 beschlossen.
Durch das heutige Inkrafttreten erhält das neue DSG-EKD einen Bestandsschutz. Dieser ist im Art. 96 DSGVO festgeschrieben. Voraussetzung ist neben dem Zeitpunkt des Inkrafttretens auch der Einklang mit den Regelungen der Grundverordnung.