Drittes öffentliches Hearing:

Kirchen und ihre Verantwortung zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Das 3. Öffentliche Hearing der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs am 27. Juni 2018 in der Akademie der Künste in Berlin widmete sich dem Umgang mit Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs in der evangelischen und katholischen Kirche in Deutschland.

Beim dritten Hearing der Aufarbeitungskommission ging es um die „Kirchen und ihre Verantwortung zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“. Im Zentrum standen Berichte von Betroffenen. Auch zwei Kirchenvertreter, die evangelische Bischöfin Kirsten Fehrs, die dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angehört, und der Missbrauchsbeauftragte der katholischen Bischofskonferenz, Stephan Ackermann, waren zu dem Hearing eingeladen.

Die Vorsitzende der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, Sabine Andresen (Foto), übte deutliche Kritik an den Kirchen. Sie seien, wegen ihres Umgangs mit ihren Missbrauchs-Skandalen, mitverantwortlich dafür, dass das tatsächliche Ausmaß bis heute nicht bekannt sei. Die Kirchen hätten „alles dafür getan“, dass sich Betroffene nicht bei ihnen melden.

In beiden Kirchen fehle es weiterhin an Transparenz und an einer menschlichen Haltung im Umgang mit den Betroffenen, sagte Andresen. Sie forderte die Einrichtung leicht zu findender zentraler Anlaufstellen. Die evangelische wie auch die katholische Kirche sollten auf die Betroffenen zugehen.

Bisher haben sich 904 Betroffene bei der Aufarbeitungskommission gemeldet, darunter auch 65 Menschen, die in Kirchengemeinden, Heimen oder kirchlichen Internaten sexueller Gewalt ausgesetzt waren.

Eine Studie der Aufarbeitungskommission besagt, dass die Hälfte der evangelischen Betroffenen und ein Drittel der Katholiken sich nicht an kirchliche Stellen gewandt haben. Von denen, die an die Kirche herangetreten sind, berichteten sämtliche evangelischen Betroffenen von negativen Erfahrungen. Von den Katholiken gab lediglich ein Fünftel an, auf Verständnis gestoßen zu sein.

 

Näheres siehe auf der Website der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs    >> hier

 


* Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs untersucht Ausmaß, Art und Folgen von Kindesmissbrauch in der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen DDR. Darunter fällt zum Beispiel Missbrauch in Familien, im sozialen Umfeld, in Institutionen, durch Fremdtäter oder im Rahmen von organisierter sexueller Ausbeutung. Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen mit Behinderung gehört ebenfalls dazu.

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