Kirchenasyl

Weisung soll Regeln verschärfen

Wie der Evangelische Pressedienst epd aus Berlin meldet, erarbeitet das Bundesinnenministerium derzeit eine Weisung für verschärfte Regelungen bei sogenannten Dublin-Fällen im Kirchenasyl.

Auf Nachfrage des epd teilte eine Sprecherin des Ministeriums am Montag mit, dass dies in den kommenden Wochen geschehen solle. Damit solle die Praxis im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Bamf an den Beschluss der Länder Innenminister angepasst werden.

Anfang Juni hatten die Innenminister bei ihrer Konferenz in Quedlinburg beschlossen, das für bestimmte Fälle im Kirchenasyl die sogenannte Überstellungsfrist von sechs auf 18 Monate erhöht werden soll. Die Überstellungsfrist bemisst den Zeitraum, in dem, nach der sogenannten Dublin-Verordnung, ein Asylbewerber aus Deutschland in den eigentlich zuständigen europäischen Staat zurückgeschickt werden kann.

Die Bundesrepublik ist automatisch für die Prüfung des Asylantrags zuständig, wenn der Antragsteller nicht in dieser Zeit zurückgeschickt wird. Diese Frist wird durch das Kirchenasyl oftmals überschritten.

Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge befanden sich zum Stichtag 12. Juni in Deutschland 781 Menschen im Kirchenasyl.

 

Näheres siehe auch unter kirchenasyl.de     >> hier

Bildrechte:

  • Kirchenasyl2: BAG Kirchenasyl