17. dia Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht

Zukunft der sozialen Arbeit:

Digital, mitbestimmt und profitorientiert?


Zum Start der diesjährigen (17.) Fachtagung beschrieb Mira Gathmann die Bedingungen der diakonischen-  bzw. sozialen Arbeit allgemein. Sie schlug so einen Bogen zur Themensetzung der Tagung und beschrieb den Verlauf:

Mira Gathmann

Beginnend mit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahre 1995 sind die Grundlagen sozialer Arbeit von den Füßen auf den Kopf gestellt worden. Die Träger sozialer Arbeit bekommen nicht mehr die Kosten, vor allem die Personalkosten erstattet, die sie aufwenden müssen, um die für die Patienten, Bewohner usw. erforderliche Leistung zu erbringen. Soziale Arbeit wird vielmehr vermarktet wie 1 Pfund guter Butter oder ein Dieselfahrzeug mit „Schummelsoftware“. Das hat massive Folgen für die Arbeitsbedingungen. Denn soziale Arbeit ist zur Ware verkommen, mit der man Geld verdienen kann, wenn man nur genug Druck auf die Löhne ausübt und die Arbeitsverdichtung konsequent vorantreibt.


Private – Equity – Investoren kaufen Gesundheitseinrichtungen

Während soziale Arbeit bis zur Einführung der Pflegeversicherung eine Domäne kommunaler Träger, frei gemeinnütziger und vor allem kirchlicher Träger war, drängen immer mehr profitorientierte Unternehmen auf den Markt. Inzwischen gilt das deutsche Krankenhauswesen, trotz aller seiner Schwierigkeiten, als Goldgrube für Investoren. Und die Altenhilfe wird zum besonders beliebten Spielplatz für Menschen und Firmen, die ihr Geld in Immobilien anlegen wollen. Da werden den Anlegern allenthalben Renditen von wenigstens 10, meist aber 15 % versprochen. Und das in einem Arbeitsfeld, in dem die frei-gemeinnützigen wie die kirchlichen Träger Mühe haben, so gerade über die Runden zu kommen. Wir wissen wer die Zeche zahlt.

Diese Entwicklung betrifft nicht nur die Arbeitsverhältnisse in Unternehmen wie AMEOS, Helios, Marseille und Anderen. Am Beispiel des Bundesverbandes privater Altenheimbetreiber unter der Anleitung des Herrn Brüderle kann man sehr deutlich erkennen, wie die Privaten nicht nur ihre Interessen durchsetzen sondern frei gemeinnützige und kirchliche Träger unter Druck setzen.

Es genügt deshalb schon lange nicht mehr, sich um den eigenen Betrieb zu kümmern. Auf der 1. Fachtagung vor 16 Jahren haben wir darüber diskutiert, dass durch den Wegfall des Kostendeckungsprinzips durch die Pflegeversicherung der BAT seine Funktion als Leitwährung verloren hat oder alsbald verlieren wird. Insbesondere Günter Busch hat dafür geworben, ein neues Ordnungsprinzip durch Tarifverträge zu schaffen. Wenn wir uns in der Republik umschauen, dann müssen wir eingestehen, dass wir damit noch nicht sehr weit gekommen sind.

Digitalisierung im Gesundheits- und Souialwesen – Chancen und Risiken für die Beschäftigten

Inzwischen stehen wir vor ganz neuen Herausforderungen, die sich aus der fortschreitenden Digitalisierung ergeben. Dabei geht es längst nicht mehr nur um medizinische Großgeräte wie MRT oder Analyseautomaten in den Laboren. Krankenhausinformationssysteme, elektronische Personalakten, digitales Lernen, digitale Transportsysteme als Ersatz für den Hol-und Bringedienst und vor allem die Vernetzung all dieser Systeme verändern unserer Arbeitswelt in einer Weise, deren Konsequenzen wir heute nur erahnen können. Welche Bedeutung die Digitalisierung haben wird, können wir an der Anzeigenkampagne der Paracelsus-Gruppe ermessen, als diese von der Porterhouse AG aus der Insolvenz übernommen wurde. Bundesweit hat diese Gruppe mit ganzseitigen Zeitungsanzeigen damit geworben, dass durch den konsequenten Einsatz von EDV Ressourcen freigesetzt werden, um sich mehr den Patienten zuwenden zu können. Das war ein besonders pfiffiger Schachzug, denn damit wird die Ersetzung von menschlicher Arbeit durch Computer umgedeutet in die Möglichkeit, mehr menschliche Zuwendung für Patienten leisten zu können .

Die Änderungen des MVG.EKD

Je einschneidender Veränderungen in der Arbeitswelt sind, umso wichtiger ist es, dass die Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowohl durch die betriebliche, als auch die überbetriebliche Interessenvertretung vertreten werden. Gemessen an dieser immer wichtigeren Aufgabe erweisen sich die Handlungsmöglichkeiten einer Mitarbeitervertretung nach kirchlichem Recht als schlicht unzureichend. Sie ist gefangen in Fristen und Begründungszwängen. Und wenn eine Mitarbeitervertretung Einfluss auf eine betriebliche Regelung nehmen will, dann fehlt ihr das Instrument der Einigungsstelle – stattdessen landet sie vor dem Kirchengericht.

Gestern ging in Würzburg die diesjährige Herbstsynode der EKD zu Ende. Diese hat unter anderem über eine Novelle zum MVG.EKD beschlossen. Die im Vorfeld diskutierten Änderungsvorschläge ließen nichts Gutes ahnen. Wir müssen uns deshalb die Beschlüsse der Synode ansehen, eine Bewertung vornehmen und vor allem darüber sprechen, was Mitarbeitervertretungen jetzt mit dieser neuen Rechtslage anfangen können.

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