Bundeskabinett beschließt Erhöhung des Mindestlohns

Bundesregierung folgt der Empfehlung der Mindestlohnkommission

Die Bundesregierung hat am Mittwoch die Erhöhung des Mindestlohns beschlossen. Dieser steigt danach Anfang 2019 von 8,84 Euro um 35 Cent auf 9,19 Euro brutto pro Stunde. Die Mindestlohnkommission hatte im Juni eine Erhöhung der gesetzlichen Lohnuntergrenze in 2 Schritten empfohlen.

Anfang 2020 soll er weiter auf 9,35 Euro in der Stunde steigen. Die Bundesregierung setzt den Mindestlohn per Verordnung fest. Der Mindestlohn gilt für Arbeitnehmer über 18 Jahre, nicht aber für Auszubildende und Teilnehmer in Arbeitsförderungsmaßnahmen. Ebenso ausgenommen sind auch Langzeitarbeitslose, die nach Einstellung erst nach sechs Monaten einen Anspruch auf die Mindestvergütung erlangen. Praktikanten fallen nur unter bestimmten Voraussetzungen unter das Mindestlohngesetz.

Die gesetzliche Lohnuntergrenze wird alle zwei Jahre neu festgelegt. Der Mindestlohn betrug bei seiner Einführung Anfang 2015 zunächst 8,50 Euro. Er wurde seit dem in Cent Beträge erhöht. Vom kommenden Jahr an gibt es keine Ausnahmen mehr.

Der Bundesfinanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) setzte sich derweil in einem Gastbeitrag für die „Bild“-Zeitung (Mittwoch) für eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns ein. Er finde, „dass 12 Euro Mindestlohn angemessen sind“, schrieb Scholz.

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