EKD Synode berät kirchliches Arbeitsrecht

Änderungsgesetz zum MVG.EKD auf der Tagesordnung

Entgegennahme der Unterschriften durch die Präses der Synode, Dr. Irmgard Schwaetzer, übergeben durch Reinhard Haas (Ständige Konferenz) sowie Siegfried Löhlau und Lothar Germer (Bundeskonferenz).

Die Vorsitzenden des Gesamtausschusses der Mitarbeitervertretungen der EKD übergaben in Würzburg vor den Beratungen der beabsichtigten Gesetzesänderungen, nahezu 20.000 Unterschriften an die Präses der Synode, Dr. Irmgard Schwaetzer.


Die beiden Spitzenvertretungen der Mitarbeiterschaft in Kirche und Diakonie, die Ständige Konferenz und die Bundeskonferenz, hatten die Mitarbeitervertretungen und die Beschäftigten in Kirche und Diakonie aufgefordert, zwei zentrale Forderungen zur Änderung des MVG.EKD durch ihre Unterschrift zu unterstützen:

  • Die Abschaffung der sog. ACK-Klausel als Voraussetzung für die Wählbarkeit in die Mitarbeitervertretung und die die Einführung einer verbindlichen Einigungsstelle im Mitarbeitervertretungsgesetzes der EKD. Wer in kirchlichen und diakonischen Dienststellen oder Einrichtungen arbeitet, muss auch für die Mitarbeitervertretung wählbar sein.
  • Mitarbeitervertretungen müssen die gleichen Möglichkeiten wie Betriebsräte und Personalräte haben, die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten. Dazu muss auch im MVG.EKD die Einrichtung von Einigungsstellen vorgesehen werden.

Annähernd 20.000 Beschäftigte folgten dem Aufruf und haben die Forderungen mit ihrer Unterschrift die Forderungen unterstützt.

Nachdem bereits am Sonntag ca. 400 MitarbeiterInnen mit ihrer Demonstration vor der Synode – unter dem Motto „Es werde Licht“ – zur Erleuchtung der Synodalen beitrugen, wurde nun am Montag dem Anliegen der Mitarbeiterschaft weiter Nachdruck verliehen. Die gebündelten Unterschriften wurden der Präses der EKD-Synode Dr. Irmgard Schwaetzer in Würzburg übergeben.

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  • Unterschriften: © EKD/Janina Finkemeyer
  • Unterschriften1: © EKD/Janina Finkemeyer