Bürokratieentlastungsgesetz III

Der „gelbe Schein“ wird abgeschafft

Die Krankmeldung auf Papier, den wegen seiner Färbung so genannten „gelben Schein“, wird es ab 2021 nicht mehr geben. Die Krankenkassen sollen künftig den Arbeitgeber elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit eines erkrankten Arbeitnehmers informieren. Dies hat das Bundeskabinett als Teil des Bürokratieentlastungsgesetz III beschlossen. Die Regelung soll am 1.1.2021 in Kraft treten.

Nach Angaben des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurden im Jahr 2017 rund 77 Millionen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt. Durch die digitale Krankschreibung soll sich der Aufwand verringern: Die Krankenkasse, die ohnehin die Daten erhält, soll eine elektronische Meldung erstellen, die der Arbeitgeber abrufen kann. Für die Wirtschaft soll sich der Bürokratieaufwand damit um 549 Millionen Euro verringern.

Durch die digitale Krankschreibung würden auch die im Alltag immer wieder auftretenden Konflikte darüber vermieden, ob der gelbe Zettel pünktlich vorlag oder nicht, heißt es im Gesetzentwurf.

Durch das »Bürokratieentlastungsgesetz III« sollen Unternehmen durch verschiedene Maßnahmen pro Jahr mindestens 1,1 Milliarden Euro sparen. Neben der digitalen Krankschreibung soll es künftig auch bei elektronisch gespeicherten Steuerunterlagen Erleichterungen geben. Zudem ist bei Hotelübernachtungen ein digitaler Meldeschein vorgesehen. Das Gesetz selbst soll Anfang 2020 in Kraft treten. Neben dem Bundestag muss auch der Bundesrat noch zustimmen.

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