Arbeitgeberverband Pflege klagt gegen Besetzung der Mindestlohnkommission
Bundessozialministerium weist Kritik zurück
Seit Montag berät die neue Mindestlohnkommission für die Pflege über die Untergrenze der Bezahlung von Pflegekräften in der Branche. Der Arbeitgeberverband Pflege AGVP, ein Zusammenschluss privater Anbieter, kritisiert die Besetzung der neuen Kommission für den Pflegemindestlohn und will mit juristischen Mitteln gegen die Besetzung vorgehen. Es wurde eine entsprechende Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin angekündigt.
Der Verband stört sich insbesondere an der seiner Meinung nach gegebenen Dominanz der Kirchen in der Kommission.
Zwei der vier Arbeitgeberplätze in der Kommission hätten die Kirchen heute schon garantiert, nun sollten sie mit den diakonischen Dienstgebern Niedersachsen noch einen weiteren Platz erhalten, dies übersteige ihren Marktanteil, erklärte der Verbandspräsident Thomas Greiner. Nach eigenen Angaben repräsentiert der Arbeitgeberverband Pflege die umsatzstärksten Firmen in der Pflegewirtschaft in Deutschland (siehe >> hier).
Der AGVP wollte selbst einen Vertreter in die Kommission entsenden, wurde jedoch wegen der Vielzahl der „Bewerber“ nicht berücksichtigt.
Das Bundesarbeitsministerium widerspricht
Nach Angaben eines Ministeriumssprechers sollte am Montag die erste Sitzung der neuen Pflege-Mindestlohn-Kommission stattfinden, da die derzeitige Vereinbarung mit dem 30. April 2020 endet.
Weil die Kirchen zu den größten Arbeitgebern in der Branche zählen und eigene arbeitsrechtliche Regelungen anwenden, haben sie auf Arbeitgeber- und -nehmerseite je zwei der jeweils vier Sitze pro Seite. Einen weiteren Sitz hat ein Mitbewerber des AGVP, der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienst (BPA). Den letzten verbleibenden Platz nimmt auf Vorschlag der freigemeinnützigen Träger, der AWO Bundesverband ein, teilte das Ministerium auf Nachfrage mit.
Nach weiteren Angaben des Ministeriums hat die Klageankündigung zunächst keine Auswirkungen auf die Arbeit der Kommission.
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