Wird kirchliches Kollektivrecht geschreddert ?

Das Mitarbeitervertretungsgesetz der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen (MVG-K) soll durch das Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD (MVG.EKD) abgelöst werden.
Im Zuge des geplanten Wechsels sollen Verschlechterungen vorgenommen werden. Dies betrifft z.B. die Besetzung von betrieblichen Einigungsstellen, die Aufgaben und Ausstattung der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (agmav) und den Ausschluss der Öffentlichkeit beim Kirchengericht.

Beschäftigte zweiter Klasse

Damit der geplante Wechsel stattfinden kann, werden die Landessynoden Ende November hierrüber beraten und beschließen. Offensichtlich wollen die Evangelischen Kirchen in Niedersachsen die Gelegenheit des Wechsels nutzen und die Bedingungen der Mitarbeitervertretungen und der agmav verschlechtern. Ob hierdurch die Attraktivität der Diakonie als Arbeitgeber gesteigert wird, darf bezweifelt werden.  

Resolution verabschiedet

Hierüber wurde am 28.10. in einer Vollversammlung der agmav-Niedersachsen informiert. Die geplante Schlechterstellung der Mitarbeitervertretungen wurde von den zahlreichen Teilnehmenden  abgelehnt und einstimmig eine Resolution verabschiedet. Das MVG.EKD bleibe im Verfahren der Mitbestimmung weit hinter den Betriebsverfassungsgesetz und Personalvertretungsgesetzen zurück.  

Die einstimmig beschlossene Resolution finden Sie >>>hier

Bildrechte:

  • Resolution_MVG_klein: ag-mav.de
  • shredder-1014201_1280: © pixabay