Neuordnung des Mitarbeitervertretungsrechts in Niedersachsen

Die Landessynode der Ev.-luth. Landeskirche Hannover hat zum Abschluss ihrer Tagung am 29. November 2019 ein Kirchengesetz zur Neuordnung des Mitarbeitervertretungsrechts und der Gerichtsbarkeit in mitarbeitervertretungsrechtlichen Streitigkeiten beschlossen. Die Synoden der ev.-luth. Landeskirchen in Braunschweig, Schaumburg und Oldenburg hatten dies bereits eine Woche zuvor beschlossen. Dies berichtet der Diakonische Diensstgeberverband Niedersachsen (DDN).

Harmonisierung im Blick

Das Gesetz regelt die Übernahme des Mitarbeitervertretungsrechts der Evangelischen Kirche in Deutschland (MVG-EKD) zum 31.12.2019 und ersetzt das bisherige Mitarbeitervertretungsgesetz der Konföderation (MVG-K). Laut Veröffentlichungen der Kirchen, wird mit der Übernahme des MVG-EKD eine Harmonisierung der einschlägigen Bestimmungen in den Kirchen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen angestrebt. Dieses Gesetz bezieht auch Einrichtungen der Diakonie mit ein.

Da das MVG-EKD Regelungen für Einigungsstellenverfahren sowie erweiterte Mitbestimmung bei ordentlichen Kündigungen und bei Fällen kurzfristiger Änderungen der täglichen Arbeitszeit beinhaltet, erwartet der DDN gerade für diakonische Einrichtungen erhebliche Auswirkungen.

Veröffentlichung im Landeskirchlichen Amtsblatt steht noch aus

Der Text des „Kirchengesetz zur Neuordnung des Mitarbeitervertretungsrechts und der Gerichtsbarkeit in mitarbeitervertretungsrechtlichen Streitigkeiten“ in der von den Synoden beschlossenen Fassung ist bisher nicht veröffentlicht.

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