Gesetz soll ab 2021 Verbesserungen bringen

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett ein Gesetz für Verbesserungen in der Pflege auf den Weg gebracht. Wie der epd-Branchendienst am 23.09. berichtet, ist in diesem Zusammenhang auch ein Bundeszuschuss für die gesetzlichen Krankenversicherungen vorgesehen.

Rund 20.000 zusätzliche Stellen sollen für Assistenzkräfte in der Pflege finanziert werden. Profitieren würden besonders die Altenheime in Deutschland. Das Bundeskabinett billigte einen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Er sieht vor, dass die Stellen vollständig von den Pflegekassen finanziert werden. Spahn zufolge ist damit sichergestellt, „dass die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen für das zusätzliche Personal nicht mehr bezahlen müssen“ so in der epd-Meldung.

Diakonie fordert weitere Personalaufstockung

Mit der Finanzierung von mehr Assistenzkräften in der stationären Altenpflege reagiert Gesundheitsminister Spahn auf Studien zur Vorbereitung eines bundesweit einheitlichen Personalbemessungsverfahrens. Sie hatten ergeben, dass in den Heimen die Arbeiten besonders häufig liegenbleiben, die üblicherweise Pflegehilfskräfte verrichten. Als ersten Schritt hatten die Wissenschaftler daher die Rekrutierung von mehr Assistenzkräften empfohlen. Die Diakonie Deutschland erklärte, 20.000 Pflegehilfskräfte für 14.000 Pflegeheime in Deutschland könnten nur der Beginn einer bedarfsgerechten Personalaufstockung in der Altenpflege sein.

Angesichts des Hebammen-Mangels in Kliniken enthält der Gesetzentwurf weiter ein Förderprogramm für zusätzliche Stellen in der Geburtshilfe.

Sozial unausgewogen

Kritik gibt es vom Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband). Aus Steuergeldern erhielten die Krankenkassen nur fünf Milliarden Euro, während die Kassen selbst mehr als elf Milliarden Euro aus Rücklagen und Zusatzbeiträgen aufbringen müssten. Damit werde den Beitragszahlern die Hauptlast der Corona-Kosten aufgebürdet, erklärte der Verband. Das sei sozial unausgewogen.

Das „Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege“ soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Eine Stellungnahme der Diakonie zum Gesetz finden Sie >>>hier

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