Der Rat der EKD hat Änderungen zur Wahlordnung beschlossen, um die Wahl zur Mitarbeitervertretung in der Pandemiezeit praktikabler handhaben zu können. Unter der Rubrik ARBEITSHILFEN/MAV WAHLEN sind die Dokumente aktualisiert. Da die neue Wahlordnung noch nicht im Kirchlichen Amtsblatt der EKD veröffentlicht ist, ist das Dokument mit den beschlossenen Änderungen hinterlegt.