Die Linksfraktion im Bundestag fordert eine veränderte Pflegepersonalplanung in Krankenhäusern. Ihr Antrag ist heute Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit.
Aus diesem Anlass bekräftigt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Forderung nach einer verbindlichen bedarfsgerechten Personalausstattung. „Die Pflegekräfte sind durch die Pandemie aktuell extrem gefordert. Sie bringen vollen Einsatz, aber sie erwarten jetzt auch die politische Weichenstellung, dass sich ihre Situation perspektivisch grundlegend bessert“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler.
ver.di habe gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat mit der PPR 2.0 ein Instrument zur Personalbemessung für die Pflege auf der Grundlage der Pflege-Personalregelung (PPR) entwickelt, so Bühler weiter. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sei aufgefordert, dieses Instrument zügig auf den Weg zu bringen.
Mit der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem bestehenden System der Finanzierung nach Fallpauschalen (DRG) sei die Bundesregierung einen wichtigen Schritt gegangen. Das Pflegepersonal müsse vor den negativen Anreizen der DRGs geschützt werden, so Bühler weiter. Doch es fehle ein Ordnungsrahmen, der eine bedarfsgerechte Personalausstattung vorgibt und absichert. „Die bisherigen Maßnahmen bringen nicht die dringend erforderliche Entlastung im Klinikalltag. Deshalb braucht es dringend wirksame Vorgaben“, so Bühler. „Das wirksamste Mittel gegen den Fachkräftemangel ist eine Personalausstattung, die eine gute Pflege ermöglicht und die Beschäftigten vor Überarbeitung schützt.“
Die ver.di-Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung am 25.11.2020 zum Antrag der Fraktion DIE LINKE („Jetzt bedarfsgerechte Personalbemessung in Krankenhäusern einführen“) finden Sie >>>hier
Die Sitzung wird heute am 25.11., ab 19:30 Uhr zeitversetzt im Internet auf www.bundestag.de übertragen.
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