In der gemeinsamen Pressemitteilung von bpa (Bundesverband privater Anbieter) Niedersachsen, AOK Niedersachsen, Diakonie in Niedersachsen und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Landesvertretung Niedersachsen wird von der Beilegung einer langen Zeit der Auseinandersetzung gesprochen. Beide Seiten haben sich als wesentlichen Beitrag dazu auf ein neues Modell verständigt, das die Höhe der Personalkosten eines Dienstes unmittelbar zur Bemessung der Vergütungen heranzieht. Seine Anwendung ist für die Dienste zusätzlich mit Vergütungssteigerungen verbunden.
Die Vereinbarungspartner sind sich einig, dass mit der jetzt erzielten Einigung eine Befriedung der Situation und für die allermeisten ambulanten Pflegedienste eine auskömmliche Refinanzierung der ambulanten Pflege im Geltungsbereich der Pflegeversicherung in Niedersachsen sichergestellt ist.
Da das Modell durch die proportionale Fortführung von Personalkosten und Punktwerten nach oben geöffnet ist, können auch zukünftige Personalkostensteigerungen adäquat abgebildet werden. Das Modell dient daher gleichzeitig der zukunftssicheren Umsetzung der Anforderungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Tariftreueregelung).
Zitate:
Gesundheitsministerin Daniela Behrens:
„Die Einigung von Kassen und Pflegedienstanbietern ist ein gutes und wichtiges Signal für die Zukunftsfähigkeit der Pflege in Niedersachsen. Das neue Modell stellt sicher, dass den Pflegediensten die tatsächlich gezahlten Gehälter der Beschäftigten von den Kranken- und Pflegekassen vergütet werden. Das bedeutet, wer höhere Löhne zahlt, kann sich auf die Erstattung in der Leistungsabrechnung verlassen. Das kommt den Pflegediensten, den Beschäftigen in der Pflege aber natürlich auch den Menschen, die in der Pflege versorgt werden, zugute.“
Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen:
„Die nachhaltige Sicherung und Verbesserung der Versorgungssituation in der Pflege ist eine unserer größten Herausforderungen. Mit dem personalkostenzentrierten Modell zur künftigen Vergütungsbemessung in der ambulanten Pflege lösen wir verantwortungsvoll und partnerschaftlich eine komplexe Fragestellung. Zugleich ist das Modell zukunftsweisend, da es alle gesetzlichen Anforderungen zur Weiterentwicklung enthält.“
Hans-Joachim Lenke, Vorstandssprecher der Diakonie in Niedersachsen und Dr. Gerhard Tepe, Direktor des Landes-Caritasverbandes Oldenburg:
„Wir haben mit diesem weiteren vereinbarten Vergütungsmodell eine gute Basis erzielt, die realen Personalkosten für die Refinanzierung als Bemessungsgrundlage einzubringen. Mit dieser weiteren Form der Vergütungsfindung wollen wir mit vertretbarem Aufwand Planungssicherheit für unsere Einrichtungen schaffen.“
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