Die Bundesregierung will Krankenhäuser verpflichten, eine ausreichende Zahl von Pflegekräften zu beschäftigen. Das Kabinett billigte am Mittwoch in Berlin einen Entwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG). Ziel sei es, die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte und die Versorgung der Patienten in den Kliniken zu verbessern. So Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in einer epd-Meldung vom 14.09.2022.
Praxistests in Modell-Kliniken
Im ersten Schritt sollen vom kommenden Jahr an Modell-Kliniken auf Normal- und Kinderstationen Vorgaben zur Personalbemessung umsetzen, die im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege während der vergangenen Legislaturperiode entwickelt worden sind. Auf der Grundlage dieser Praxistests werden anschließend allen Kliniken Vorgaben gemacht, wie viel Pflegepersonal sie beschäftigen müssen. Die Personalkosten werden durch die Krankenkassen refinanziert.
Sanktionen bei Nichtumsetzung
Von 2025 an sollen dann Krankenhäuser, die die Vorgaben nicht umsetzen, sanktioniert werden können, wobei die Lage auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt werden soll. Pflegekräfte sind schwer zu bekommen, in den Kliniken fehlen nach Schätzungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft bereits 40.000 Krankenpflegerinnen und -pfleger. Klinikträger, die sogenannte Entlastungstarifverträge mit verbindlichen Vorgaben zur Besetzung mit Pflegepersonal abgeschlossen haben, sollen von den Vorgaben ausgenommen werden.
Kritik am Gesetzentwurf
Der KHPflEG-Beschluss sorgte schnell für Kritik. Für Prof. Jens Scholz, Vorsitzender der Universitätsklinika Deutschlands (VUD), enthält der Entwurf „einen bunten Strauß an Maßnahmen, aber keine langfristigen Lösungen für die Probleme des Gesundheitssystems“. Mit kleinteiligen Maßnahmen für einzelne Probleme werde das Krankenhaussystem langfristig nicht gerettet. „Wir müssen ganzheitlich denken und Strukturen verändern. Wir brauchen jetzt eine Krankenhausreform mit einer auf Versorgungsstufen aufbauenden Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung“, fordert Scholz.
Aus Sicht der Universitätsklinika werden die geplante Pflegepersonalbedarfsbemessung mittels PPR 2.0 und die neuen Regelungen in den Budgetverhandlungen weder die Patientenversorgung verbessern noch den Mangel an Pflegekräften beheben. „Mit der PPR 2.0 wird lediglich der bekannte Fachkräftemangel dokumentiert, aber kein zusätzliches Personal gewonnen“, kritisiert VUD-Generalsekretär Jens Bussmann.
Neben dem VUD gibt es kritische Reaktionen der Innungskrankenkassen, des AOK-Bundesverbandes und des des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands (KKVD). So erklärte Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des KKVD in einer Pressemeldung: „Nur eine bedarfsgerechte Personalausstattung entlastet das Pflegepersonal und sorgt für mehr Patientensicherheit. Die Regierungsfraktionen im Bundestag müssen daher dringend nachbessern.“
Die Presseerklärung des Bundesministeriums für Gesundheit gibt es >>> hier
Die Presseerklärung des KKVD gibt es >>> hier