Begrenzung der Leiharbeit in der Sozialen Arbeit gefordert

Die Arbeiterwohlfahrt in Nordrhein-Westfalen (AWO-NRW) fordert klare Regeln zur Begrenzung der Leiharbeit in der öffentlichen Daseinsfürsorge und eine bessere öffentliche Finanzierung der sozialen Arbeit. Ein entsprechendes Positionspapier wurde hierzu von der AWO-NRW am 09.03.2023 veröffentlicht. Leiharbeit sei zwar in der aktuellen Situation eine wichtige Notlösung, um den Pflegebetrieb in vielen Einrichtungen aufrechterhalten zu können, erklärte der Geschäftsführer der AWO NRW, Michael Mommer, am Dienstag in Köln. Doch entwickle sich Leiharbeit in der Pflege, in der Eingliederungshilfe und in den Kitas zunehmend zum Problem.

Für eine bei der AWO in NRW fest angestellte Pflegefachkraft fielen gemäß Tarifvertrag AWO NRW im Jahr 2022 durchschnittliche Personalkosten in Höhe von etwa 62.500 Euro an, erläuterte Mommer. Musste diese Pflegefachkraft hingegen bei einer Zeitarbeitsfirma eingekauft werden, entstanden dadurch Kosten für den Träger in Höhe von rund 106.000 Euro. Die Differenz von gut 40.500 Euro werde aus öffentlichen Geldern von Bund und Land sowie von den Pflege- und Krankenkassen und aus Trägermitteln bezahlt, erläuterte der AWO NRW-Geschäftsführer. Für Leiharbeitende in der Eingliederungshilfe fielen die Mehrkosten für Fremddienstleister bisweilen sogar um 260 Prozent höher aus als für das eigene Personal.

In dem Positionspapier der AWO-NRW werden nach einer ausführlichen Problembeschreibung, die folgenden Forderungen aufgeführt:

  • Die Ausweitung der Ausbildungsmöglichkeiten in den Pflegeschulen und Berufskollegs.
  • Eine Ausbildungsumlage für Zeitarbeitsfirmen in der sozialen Arbeit.
  • Reglementierung und Begrenzung der Leiharbeit in der öffentlichen Daseinsfürsorge.
  • Bessere Finanzierung der sozialen Arbeit durch die öffentliche Hand, um Mitarbeitenden das bieten zu können, was sie für ihre Arbeit verdienen.
  • Entbürokratisierung der sozialen Arbeit, um das Arbeitsfeld attraktiver zu gestalten.

Keine Refinanzierung

„Der Gewinn für die Zeitarbeitsfirma ist gleichzeitig ein Verlustgeschäft für die Träger der Angebote, denn die Mehrkosten einer Leiharbeitskraft werden bei der Refinanzierung nicht anerkannt“, erläuterte Mommer.
Auch beim Wettbewerb um Fachkräfte hätten die freien Träger im Vergleich mit Zeitarbeitsfirmen oft das Nachsehen, kritisierte Mommer. Zeitarbeitsfirmen könnten mit Boni und selbstbestimmteren Arbeitszeiten werben. Während Leiharbeitsfirmen ihren Mitarbeitern attraktive Arbeitszeiten ermöglichten, müssen die anstrengenden, familiär wenig kompatiblen Randzeiten wie Nacht- und Wochenenddienste weitestgehend vom Stammpersonal der Träger geleistet werden.

Die AWO würde ihren Beschäftigten gerne die gleichen Arbeitsbedingungen bieten wie Zeitarbeitsfirmen, betonte Mommer. Doch dafür fehlten ihr, wie den anderen freien Trägern, die finanziellen Mittel.

Das Positionspapier der AWO-NRW gibt es >>>hier