Mit dem zum 01. Juli 2023 in Kraft getretenen Pflegereform-Gesetz steigen die Beiträge zur Pflegeversicherung. Gleichzeitig gibt es für Eltern aber niedrigere Beiträge, je mehr Kinder sie haben. Kinderlose zahlen in Zukunft weiterhin den höchsten Beitragssatz.
Allgemeine Erhöhung und Entlastung für Eltern
Der allgemeine Pflegebeitrag stieg von bisher 3,05% auf nun 3,4% des Bruttoeinkommens an. Eine Entlastung ist für Eltern mit mehreren Kindern vorgesehen. Ab dem zweiten bis zum fünften Kind wird ihr Beitrag für jedes Kind unter 25 Jahren um 0,25% verringert. Der niedrigste Beitragssatz liegt damit ab fünf Kindern bei 2,4%.
Der Kinderlosenzuschlag wird dahingegen von 0,35% auf 0,6% erhöht. Damit zahlen Kinderlose Arbeitnehmer:innen ab sofort 4% vom Bruttoeinkommen in die Pflegeversicherung ein.
Der Arbeitgeberanteil am Pflegeversicherungsbeitrag beträgt immer 1,7%.
Stufenregelung setzt Urteil um
Die entstandene Stufenregelung nach Kinderanzahl setzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2022 um, nach dem die Beiträge zur Pflegeversicherung stärker anhand der Anzahl der Kinder gestaffelt werden sollten.