Darf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arbeitgeber angezweifelt werden und müssen Erkrankte weitere Nachweise erbringen? Mit diesem Thema hat sich das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern auseinandergesetzt und geurteilt (Urteil vom 7. Mai 2024 – 5 Sa 98/23).
Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt als Beweis dafür, dass krankheitsbedingt nicht gearbeitet werden kann. Dieser Beweiswert kann in Zweifel gezogen werden, wenn ein Arbeitnehmer zeitgleich mit seiner Kündigung eine Bescheinigung einreicht, die passgenau die noch verbleibende Dauer des Arbeitsverhältnisses abdeckt. Aufgrund der zeitlichen Übereinstimmung zwischen bescheinigter Arbeitsunfähigkeit sowie Beginn und Ende der Kündigungsfrist können ernsthafte Zweifel am Bestehen der Arbeitsunfähigkeit bestehen.
Im Leitsatz des Urteils wird u.a. angeführt:
Ist der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erschüttert, hat der Arbeitnehmer darzulegen und ggf. zu beweisen, welche konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit welchen Auswirkungen auf seine Arbeitsfähigkeit bestanden haben und welche Verhaltensmaßregeln oder Medikamente ärztlich verordnet wurden.
Das Urteil des LAG-Mecklenburg-Vorpommern gibt es >>>hier