Die neu eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung einer umfassenden Pflegereform traf sich am 7. Juli in Berlin zu ihrer ersten Sitzung – jedoch ohne Vertreter aus der Pflegepraxis. Dies stößt auf deutliche Kritik aus der Pflege-Branche.
Die Zusammensetzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
An der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wirken neben dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und den auf Länderebene für die Pflege zuständigen Minister:innen und Senator:innen auch der Deutsche Städtetag (DST), der Deutsche Landkreistag (DLT) und der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) mit. Direkte Vertretungen aus der Pflege-Branche fehlen dabei.
Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) kritisiert die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe scharf. Laut AGVP-Präsident Thomas Greiner lasse die rein administrative Besetzung der Arbeitsgruppe befürchten, dass die Bundesregierung den Ernst der Lage in der Pflege noch immer nicht erkannt habe. Der Verband bemängelt besonders, dass den Kommissionsmitgliedern die praktische Erfahrung aus dem Pflegealltag fehle.
„Praktische Erfahrung ist in der Pflegekommission offenbar unerwünscht. Ministerialbeamte und Bürokraten allein werden die enormen Probleme in der Altenpflege nicht lösen. Sie kennen den Alltag der Pflege nur aus Erzählungen, Excel-Listen und gelegentlichen Heimbesichtigungen. Bürokraten bauen keine Bürokratie ab, Spitzenfunktionäre kennen weder die Sorgen die Pflegeanbieter noch der Pflegekräfte aus eigener Anschauung“, kritisierte AGVP-Präsident Thomas Greiner.
Zudem wird aus der Pflege-Branche die Sorge vernommen, dass die Finanzierungsfrage der Pflegeversicherung weitere wichtige Aspekte der Pflegeversorgung in den Hintergrund drängt.
Die Aufgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
In der ersten gemeinsamen Sitzung hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ konstituiert und sich auf das weitere Vorgehen für eine Reform der Pflegeversicherung verständigt. Bis Ende des Jahres soll die Arbeitsgruppe gemeinsame Eckpunkte vorlegen, die im kommenden Jahr in ein Gesetzgebungsverfahren einfließen.
Die Aufgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe umfassen die Erarbeitung von Eckpunkten für eine nachhaltige Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung, eine Stärkung der ambulanten und häuslichen Pflege sowie für einen einfachen und bürokratiearmen Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige und Ihre Angehörigen. Hierzu werden zwei Facharbeitsgruppen gebildet.
In der Fachgruppe „Nachhaltige Finanzierung und Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung“ sollen unter anderem folgende Punkte erörtert werden:
• Anreize für eine eigenverantwortliche Vorsorge
• Die Weiterentwicklung des Umlagesystems durch einen weiterentwickelten kapitalgedeckten Pflegevorsorgefonds
• Eine Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile
• Die Aufteilung der Finanzierungsanteile durch Beitragsmittel, Steuern und individuelle/private Beteiligung
• Mögliche Stellschrauben für die Begrenzung der Ausgaben- sowie die Verbesserung der Einnahmenseite
Zum Arbeitsauftrag der Fachgruppe „Nachhaltige Sicherstellung der Versorgung und Stärkung der ambulanten und häuslichen Pflege“ zählen unter anderem:
• Leistungsumfang und Ausdifferenzierung der Leistungsarten sowie die mögliche Bündelung und Fokussierung von Leistungen
• Möglichkeiten zur Stärkung der pflegenden Angehörigen mittels eines leicht verständlichen, unbürokratischen, wohnortnahen Beratungs-, Unterstützungs- und Pflegeangebots
• Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden und zu verringern
• Förderung von Innovation und Digitalisierung
Wie praxisorientiert die Eckpunkte ausfallen, bleibt abzuwarten, eine direkte Beteiligung aus der Pflege-Branche wäre hierbei sicherlich hilfreich.