Im Jahr 2024 besteht die gesetzliche Regelung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) seit nunmehr 20 Jahren. Die aktuelle „BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zeigt: Die Verbreitung des BEM ist seit der letzten Erhebung 2018 deutlich gestiegen – von 40 % auf 52 %.
Trotz dieser positiven Entwicklung erhält weiterhin fast die Hälfte der anspruchsberechtigten Beschäftigten kein BEM-Angebot. Das bedeutet: Viele Unternehmen kommen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nicht nach – und lassen Chancen zur nachhaltigen Personalbindung und Gesundheitsförderung ungenutzt.
Gesundheitsbranche vorne
Ein Zuwachs ist in allen Betriebsgrößen und Branchen zu verzeichnen, besonders in mittleren und großen Unternehmen, im öffentlichen Dienst sowie in der Industrie. BEM wird nach wie vor vor allem in gesundheitsorientierten Betrieben angeboten – dort, wo Prävention und Fürsorge Teil der Unternehmenskultur sind.
Bedeutung für die MAV
Für Mitarbeitendenvertretungen ergibt sich daraus ein klarer Handlungsauftrag:
- Mitbestimmung aktiv nutzen: Das BEM ist kein freiwilliges Angebot, sondern eine gesetzlich verankerte Maßnahme (§ 167 Abs. 2 SGB IX). MAVen haben das Recht, auf eine ordnungsgemäße Umsetzung zu drängen und die Verfahren mitzugestalten.
- Transparenz schaffen: Mitarbeitendenvertretungen können durch gezielte Informationsarbeit sicherstellen, dass Beschäftigte über ihre Ansprüche informiert sind – insbesondere nach längerer Krankheit oder wiederholten Fehlzeiten.
- BEM als strategisches Instrument positionieren: Ein gut etabliertes BEM stärkt nicht nur die individuelle Gesundheit, sondern auch die betriebliche Stabilität. Es kann helfen, Fachkräfte zu halten, Arbeitsunfähigkeit zu reduzieren und Konflikte frühzeitig zu entschärfen.
- Kooperation mit Arbeitgebern fördern: Mitarbeitendenvertretungen sollten auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Personalabteilung und dem betrieblichen Gesundheitsmanagement hinwirken, um BEM-Verfahren praxisnah und wirksam zu gestalten.
Ein Faktenblatt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gibt es >>>hier