Im April 2024 beschloss die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan zur Überwindung von Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030. Im Rahmen dieses Aktionsplans hat das Bundesbauministerium, in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einen Leitfaden über die Standards der Unterbringung wohnungsloser Menschen erarbeitet. Dieser Leitfaden wurde als weiterführende Maßnahme des Aktionsplans im Januar veröffentlicht.
Die Zuständigkeit für die Unterbringung obdachloser Menschen liegt in Deutschland bei den Kommunen. Wie sie das tun, entscheiden die Gemeinden in kommunaler Selbstverantwortung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, die ihnen durch das Grundgesetz und internationale Vereinbarungen vorgegeben sind. Bei der Erfüllung dieser Anforderungen möchte der Bund die Kommunen mit dem Bundesleitfaden unterstützen.
Der Bundesleitfaden ist auf Initiative des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in einem umfangreichen Prozess unter Beteiligung der Länder und Kommunen, der Wissenschaft, von Fachverbänden und von Menschen mit eigener Unterbringungserfahrung erstellt worden.
Eine menschenwürdige Unterbringung gewährleisten
Zum Stichtag 31. Januar 2025 waren bundesweit 474.675 Menschen in ordnungsrechtlicher Notunterbringung erfasst. Diese hohe Zahl verdeutlicht die zentrale Bedeutung und Notwendigkeit einer ordnungsrechtlichen Unterbringung.
Der Leitfaden bietet Kommunen verbindliche Empfehlungen für eine menschenwürdige, rechtssichere und bedarfsgerechte Unterbringung. Der Leitfaden betont, dass Unterkünfte Grundrechte wahren, Privatsphäre bieten, sicher (Schutz vor Gewalt) und sauber sein müssen, und nur eine kurzfristige Lösung zur Überwindung der Wohnungslosigkeit darstellen.
Kerninhalte des Leitfadens sind
- Rechtlicher Rahmen: Die Unterbringung erfolgt nach dem Ordnungs- und Polizeirecht der Länder, das einen Anspruch auf eine menschenwürdige Notunterkunft zur Abwehr von Gefahren (z. B. Erfrieren) begründet.
- Bauliche & Soziale Mindeststandards:
- Ausstattung: Ausreichend Platz, Privatsphäre, Schließbarkeit, Beheizbarkeit, funktionale Sanitäranlagen.
- Betreuung: Zugang zu Sozialarbeit, Beratung und Unterstützung zur (Re-)Integration.
- Standort: Integration im Wohnumfeld, gute Erreichbarkeit.
- Schutz & Sicherheit: Schutz vor Gewalt, insbesondere für Frauen und vulnerable Gruppen, sowie wirksame Beschwerdemechanismen.
- Integration: Die Notunterbringung soll kein Dauerzustand sein, sondern muss durch Prävention und Zugang zu eigenem Wohnraum ergänzt werden.
Hier zum Nachschlagen >> Leitfaden für die Unterbringung wohnungsloser Menschen
Welche weiteren Strategien sind möglich?
Der Leitfaden bietet einen Wegweiser, um Veränderungen zu bewirken. Welche weiteren Strategien können Sozialarbeit, Kommunen und Politik entwickeln, um Hilfebedürftigen Perspektiven zu geben?
Eine Online – Diskussion der Wohlfahrt Intern bietet die Möglichkeit sich zu diesen Themen auszutauschen.
Freitag, 20. Februar 2026, 13.00 – 14.00 Uhr
Folgende Fragen werden beraten – Welche Hilfe kommt an? Wie helfen wir wirksam? Welche Mittel müssen bereitgestellt werden? Wie können wir Angebote weiterentwickeln?
Die Teilnahme ist kostenfrei über >> Online-Diskussion zur Hilfebedürftigkeit


