Keine akute wirtschaftliche Notlage:
Die ver.di-Tarifkommission hat die Gespräche zu Verhandlungen über einen Notlagentarifvertrag mit der Diakonie Himmelsthür und ihren Gesellschaften (DH) beendet. Die DH befindet sich nach dem Ergebnis des externen Gutachtens nicht akut in einer wirtschaftlichen Notlage.
Daher gilt der Anwendungstarifvertrag (ATV DH) zwischen DH und ver.di ohne Einschränkung weiter und die Tariferhöhung des TVöD ab März 2016 sowie die Erhöhung zu SuE aus Juli 2015 müssen ausgezahlt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier