Zusatzversorgung

KZVK Hannover hebt Pflichtbeitragssatz an

 

Am 14.06.2017 hat der Verwaltungsrat der Kirchlichen ZusatzVersorgungsKasse Hannover* beschlossen, den Pflichtbeitragssatz ab 01.01.2018 von bisher 4,8 % auf 5,3 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte anzuheben.

 

Zugleich wurde beschlossen, ein niedrigeres Sanierungsgeld zu erheben.

Danach ergeben sich für die diakonischen Arbeitgeber im Geltungsbereich des TV DN unterschiedliche Kosten für die Zusatzversorgung der Beschäftigten. Die Eigenbeteiligung der ArbeitnehmerInnen steigt ab Januar 2018 analog gemäß § 29a TV DN um 0,25 %.

Wie bereits im Jahre 2015 beschlossen, müssen für die bei der EZVK Darmstadt zusatzversorgungsversicherten Mitarbeitenden ab dem 01.01.2018 5,2 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte als Pflichtbeitrag entrichtet werden. Dies betrifft die diakonischen Einrichtungen aus der Braunschweiger und Oldenburger Landeskirche.

Wie den Veröffentlichungen der Arbeitgeberseite zu entnehmen ist, „wird im DDN-Vorstand kontinuierlich darüber beraten, ob und wie die stetig steigenden Kosten der Zusatzversorgung von den Einrichtungen noch geleistet werden können“.

Die Arbeitgeber sind also, wie nicht anders zu erwarten, darum bemüht die Personalkosten zu senken. Eine mögliche Lösung wird in der Absenkung der Versorgungsleistungsanwartschaften gesehen. Dies bedeutet nichts anderes als die Kürzung der Zusatzrenten. Nach dem Motto weniger Zusatzrente für weniger Beiträge. Diese Gleichung geht bereits in der EZVK Darmstadt auf.

Um auch in Niedersachsen eine derartige Absenkung zu vollziehen bedürfte es einer Anpassung der Satzung der KZVK Hannover und außerdem eine entsprechende Regelung im TV DN.

Für die nach AVR DD Beschäftigten wirkt sich die Anhebung der Beiträge dahingehend aus, das der durch die „Schlichtung“ aktuell eingeführte Eigenbeteiligung von derzeit 0,15 % ab Januar 2018 auf dann 0,4 % erhöht.

 


* Die Kirchliche ZusatzVersorgungsKasse Hannover ist die ZVK der Landeskirche Hannovers. Sie hat ihren Sitz in Detmold. In ihr sind die Mitarbeitenden der Landeskirche sowie der diakonischen Einrichtungen des ehemaligen DW der Landeskirche Hannovers versichert.