Vom 1.10. bis zum 30.11.2018 werden in Betrieben und Einrichtungen Schwerbehindertenvertretungen (SBV) gewählt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften rufen zur Beteiligung auf.
Ob als Kandidat*in oder als Wähler*in – die Teilnahme an den SBV-Wahlen stärkt die innerbetriebliche Demokratie.
In einem Aufruf des DGB wird die Bedeutung einer SBV unterstrichen. Neben Mitarbeitervertretung, Betriebs- oder Personalrat sorge die Schwerbehindertenvertretung dafür, dass die Belange von schwerbehinderten Beschäftigten bei allen betrieblichen Entscheidungen gehört und ihre Rechte gewahrt werden.
Unterstützt wird der Aufruf durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, sowie den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Jürgen Dusel.
Den DBG-Aufruf finden Sie >>>hier