Rund zehn Prozent der Betriebsräte erleben häufig Behinderungen durch die Chefetage
Meistens kommen Betriebsrat und Management in deutschenUnternehmen ganz gut miteinander klar. Doch Schikanen gegen Arbeitnehmervertreter, über die in den Medien immer wieder berichtet wird, sind offensichtlich nichtnur Einzelfälle: Rund zehn Prozent der Betriebsräte sehen sich vom Arbeitgeberin ihrer Arbeit „häufig“ behindert, weitere 40 Prozent erleben „manchmal“Blockaden.
Das Verhältnis zur Chefetage bewerten zehn Prozent derBeschäftigten vertreter in Deutschland nur als „ausreichend“, weitere fünfProzent sogar als „mangelhaft“. Das zeigen neue Zahlen aus der repräsentativenBetriebsrätebefragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts(WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Zusammen mit weiteren interessanten Daten zuMitbestimmung und Arbeitswelt sind sie im neuen Böckler-Portal „Arbeitsmarkt imWandel“ abrufbar.
Das Engagement von Betriebsräten sorgt für bessere Bedingungenam Arbeitsplatz, auch für mehr Familienfreundlichkeit und betrieblicheWeiterbildung oder dafür, dass Urlaub wirklich genommen werden kann. Solchepositiven Wirkungen für die Beschäftigten bestätigen zahlreichewissenschaftliche Studien – und auch, dass davon letztendlich das gesamteUnternehmen profitiert, etwa durch eine höhere Produktivität. Die Mehrheit derArbeitgeber, in deren Betrieben es eine Arbeitnehmervertretung gibt, scheintsich auch um eine gedeihliche Kooperation zu bemühen: Immerhin beurteilen knappzehn Prozent der im Jahr 2017 vom WSI befragten Betriebsräte das Verhältnis als„sehr gut“, weitere knapp 50 Prozent als „gut“.
Die neue WSI-Auswertung gibt auch einen aktuellen Überblick darüber, mit welchen Anliegen Betriebsräte am häufigsten befasst sind. Top-Themen sind – mit über 80 Prozent Nennungen – Arbeitsschutz und Gesundheit. Dabei geht es zunehmend häufig auch um psychische Belastungen durch Arbeitsverdichtung und zu geringe Personalstärke. Zudem ist die Arbeitszeit sehr häufig Thema für Beschäftigte und ihre Vertreter. Dabei geht es ebenso um Überstunden und vom Arbeitgeber betriebene Flexibilisierung wie um Wünsche von Beschäftigten nach flexibleren Arbeitszeiten, um Beruf und Privatleben unter einen Hut zu bringen.
Hier zeigt sich also, dass die Sorgen und Nöte der Arbeitnehmer*innen und damit die Hauptbeschäftigung der sie vertretendenBetriebsräte in der freien Wirtschaft, sich nicht wesentlich – wenn überhaupt –von denen der im Bereich der Kirchen und ihrer Sozialwerke Beschäftigten und ihrer Mitarbeitervertretungen unterscheiden.
Signifikante Unterschiede könnte es jedoch in der Einschätzung zur Zusammenarbeit geben. Leider sind hierzu noch keine wissenschaftlichen Untersuchungen zur Qualität der „betrieblichen Sozialpartnerschaft“ angestellt worden, daher liegen keine belastbaren Zahlen vor.
Näheres siehe unter www.boeckler.de hier
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