ver.di-Bundestarifkommission Altenpflege appelliert an Arbeitgeber:

Wir erwarten die Aufnahme von Tarifverhandlungen spätestens im Januar

Sylvia Bühler

Die Bundestarifkommission Altenpflege der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat auf ihrer zweiten Sitzung am 22. November die klare Erwartung an die Arbeitgeber formuliert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, um spätestens im Januar 2019 Tarifverhandlungen aufzunehmen.

Ziel ist ein Tarifvertrag, der auf die gesamte Altenpflegeerstreckt werden soll. „Die Zeit drängt. Um das gesellschaftlich wichtige Feldder Altenpflege attraktiv zu machen, brauchen wir mehr Personal und eine guteBezahlung. Der angestrebte Tarifvertrag wird dazu erheblich beitragen“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler.

Insofern begrüße ver.di die Bestrebungen der weltlichen Wohlfahrtsverbände, einen gemeinsamen Arbeitgeberverband zu gründen, so Bühler weiter. „Die Bundestarifkommission Altenpflege appelliert an Diakonie und Caritas, den Prozess hin zu einem bundesweiten Tarifvertrag zu unterstützen. Die großen konfessionellen Anbieter haben eine gesellschaftliche Verantwortung, die Altenpflege insgesamt attraktiv zu gestalten.“ Das kirchliche Arbeitsrecht dürfe diesem Vorhaben nicht im Weg stehen.
„Ein bundesweit geltender Tarifvertrag hilft nicht nur den Beschäftigten, sondern letztendlich auch den Arbeitgebern.“

Die ver.di-Bundestarifkommission Altenpflege setzt sich aus Vertreter/innen aus allen ver.di-Landesbezirken und allen Trägerarten zusammen: aus kommunalen Einrichtungen, freigemeinnützigen – also weltliche und kirchliche Wohlfahrtsverbände – und kommerziellen Pflegekonzernen.

Auf ihrer nächsten Sitzung am 18. Januar 2019 will die Bundestarifkommission ihre konkreten Forderungen für einen Tarifvertrag beschließen. Die Forderungen werden sich am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes orientieren.

„Unser Ziel ist ein Tarifvertrag, der vom Bundesarbeitsminister auf das gesamte Arbeitsfeld erstreckt wird, und zwar auf die stationäre und die ambulante Altenpflege für alle Beschäftigten dort, nicht nur für Pflegekräfte“, so Bühler weiter.

„Ein solcher Tarifvertrag gilt dann auch für kommerzielle Anbieter, die sich bislang Tarifverträgen verweigern, also auch für die Unternehmen, denen die Maximierung ihrer Gewinne wichtiger ist als eine gute Versorgung und gute Arbeitsbedingungen.“

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