Coronavirus – Solidarität – Mitbestimmung

Wir werden von Meldungen, Presseerklärungen und kurzfristig beschlossenen Gesetzen geradezu überschüttet.
Die agmav-Niedersachsen empfiehlt den Mitarbeitervertretungen Ruhe zu bewahren und ihren Aufgaben als Interessenvertretung – auch zur Zeit des Coronavirus – in der gewohnten ausgleichenden Weise nachzukommen.

Gemeinsam die Herausforderung meistern

Tobias Warjes hat in seiner „agmav-Rundmail“ an alle Mitarbeitervertretungen in Niedersachsen an die Beteiligungsrechte erinnert. Die Interessenvertretungen sind im Rahmen der Mitbestimmung an den Maßnahmen des Gesundheitsschutzes, Veränderungen der Arbeitszeit, der Einrichtung von Homeoffice Arbeitsplätzen und Regelungen der Ordnung und des Verhaltens im Betrieb zu beteiligen. Dies ist der formale Akt, doch hoffentlich müssen die Mitarbeitervertretungen diese Rechte in dieser Zeit nicht einfordern.

Orientierung und Rechtssicherheit

Auch den Arbeitgebern wird bewusst sein, dass es in diesen Zeiten wichtig ist, gemeinsam zu entscheiden und vertrauensvoll zusammen zu arbeiten. Selbstverständlich sollten gemeinsame Krisenstäbe o. ä. eingerichtet werden. Gemeinsam abgestimmte Schreiben an die Belegschaft und Aussagen zu eventuellem Kurzarbeitergeld oder der Schließung von Einrichtungsteilen sind miteinander zu besprechen. Es gilt der Belegschaft Orientierung und Rechtssicherheit zu geben.

Solidarität

Die Mitarbeitervertretungen bleiben auch in Zeiten des Coronavirus das interessenabwägende Organ, um die KollegInnen u. a. vor Überforderung zu schützen. So wie es auch selbstverständlich ist, dass Mitarbeitervertretungen zur Solidarität unter den KollegInnen aufrufen. Natürlich packen alle dort mit an, wo Bedarf ist.

Eine personelle Ausdünnung und die damit verbundene Mehrbelastung ist kontraproduktiv. Vielerorts steigen die Anforderungen. Zum Beispiel in der Altenhilfe oder Behindertenhilfe, wo die Beschäftigten durch Besuchsverbote zusätzlich gefordert sind, dies den Betreuten zu erklären.
Der agmav Vorstand erklärt sich solidarisch mit der Presseerklärung vom 12.03.2020 der Gewerkschaft ver.di, in der die Absicht von Herrn Spahn, die Untergrenzenregelung auszusetzen scharf kritisiert wird.

Die ver.di-Presseerklärung finden Sie >>>hier

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