Beschäftigte in Kitas waren mit als erstes von den Maßnahmen rund um das Coronavirus betroffen. Die Gewerkschaft ver.di hat dazu ein Flugblatt und eine Presseerklärung veröffentlicht. In dem speziellen Kita Flugblatt werden u.a. arbeitsrechtliche Fragen beantwortet.
Kurzarbeit
In der Presseerklärung fordert ver.di die Anpassung der Regelungen zum Kurzarbeitergeld, da auch Betriebe betroffen sind, für die es keine tariflichen Bestimmungen gibt.
Im Anwendungsbereich des TV DN kommt § 20 TV DN Kurzarbeit zur Geltung. In § 20 TV DN ist geregelt, dass im Bedarfsfall Kurzarbeit eingeführt werden kann. Hierzu muss eine Dienstvereinbarung abgeschlossen werden.
Wir empfehlen den betroffenen Mitarbeitervertretungen die Hilfe eines Sachverständigen zu nutzen. Hierbei sind unbedingt die Regelungen im § 30 2 MVG.EKD zu beachten (Beschlussfassung über die Beiziehung sachkundiger Personen (Kanzlei) und Mitteilung an den Arbeitgeber)
Das Kita-Flugblatt der Gewerkschaft ver.di finden Sie >>>hier
Die Presseerklärung zu Kita-Schließungen und Kurzarbeitergeld finden Sie >>>hier
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