Schon am 14.04. haben wir den gemeinsamen offenen Brief von ver.di und zahlreichen Interessenvertretungen veröffentlicht. Fazit dieses Briefes ist, den Bedarf einer finanziellen Anerkennung für alle Kolleginnen und Kollegen in Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen endlich ernst zu nehmen. Viele Mitarbeitervertretungen haben den offenen Brief in ihren Einrichtungen veröffentlicht, aus Neuerkerode kennen wir auch die Antwort des Arbeitgebers.
Warum ist diese Antwort so wichtig?
Der Absender dieser Antwort, Herr Becker, ist Vorstandsmitglied der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und Vorsitzender des DDN (Diakonischer Dienstgeberverband Niedersachsen). Der DDN ist auch Mitglied im BVAP. Das Schreiben von Herrn Becker ist mit dem offiziellen DDN-Briefkopf versehen, also offensichtlich ein Brief des DDN an Mitarbeitende zum Thema Bonuszahlungen.
Der DDN hat am 21.04. auf seiner Internetseite Aussagen zur selben Thematik veröffentlicht.
Welche Aussagen werden getroffen?
Auf der Homepage des DDN steht folgendes: „In einer Sitzung am vergangenen Freitag folgte man weitestgehend den Eckpunkten eines Tarifvertrags, auf den sich die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) – der der DDN angehört – und die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di am 6. April 2020 geeinigt hatten. Beschäftigte in Vollzeit erhalten danach mit dem Juli-Gehalt eine Sonderzahlung in Höhe von 1.500 Euro, Teilzeitbeschäftigte einen Anteil entsprechend ihren tatsächlich geleisteten Stunden. Die Prämie soll an Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte und Pflegeleitungen sowie Alltagsbegleiterinnen und -begleiter, Betreuungskräfte und Assistenzkräfte gezahlt werden. Auszubildende in der Pflege sollen eine Prämie von 900 Euro erhalten.“ … „Als Tarifpartner fordern wir jetzt eine schnelle und verlässliche Refinanzierung, damit der Bonus zeitnah an die Beschäftigten ausgezahlt werden kann. Die zusätzlichen Aufwendungen dürfen keine Erhöhung der von den Pflegebedürftigen zu tragenden Eigenanteile zur Folge haben“, ergänzt Rüdiger Becker, DDN-Vorsitzender und BVAP-Vorstandsmitglied.
Was heißt das?
Sollen Berufsgruppen, die nicht in der direkten Betreuung der Patientinnen und Bewohnerinnen sind, keine Bonuszahlung erhalten? Wir wissen doch, dass ohne diese KollegInnen der „Laden“ nicht laufen würde, gleiches gilt auch für die Berufsgruppe der Ärzteschaft.
In dem genannten Brief an die Neuerkeröder ArbeitnehmerInnen erklärt Herr Becker seine Sorge, dass das System überfordert werde, wenn zu viele Forderungen gestellt werden. Dadurch könnte das gesamte Vorhaben scheitern. Er empfiehlt stattdessen ein schrittweises Vorgehen.
Wir vom agmav-Vorstand hoffen, dass die KollegInnen, die keine Bonuszahlung erhalten, trotzdem weiterhin engagiert arbeiten. Sonst könnte auch das gesamte Vorhaben der Versorgung scheitern.
Fazit
Der agmav-Vorstand begrüßt es, dass es einen Tarifvertrag geben wird, der Bonuszahlungen vorsieht. Wir hoffen, dass es ein erster Schritt ist und weitere folgen, so dass alle betroffenen Kolleginnen eine Anerkennung für ihre Arbeit in der Coronazeit erhalten. Und wir erinnern auch an die KollegInnen in den anderen sozialen Hilfefeldern, wie z.B.: Eingliederungshilfe, Wohnungslosenhilfe und Jugendhilfe.
Die o.g. DDN-Veröffentlichung finden Sie >>>hier
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