Direktor des Kirchengerichts gewählt

Das Kirchengericht (früher Schiedsstelle) für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten entscheidet über Streitigkeiten zwischen den Anstellungsträgern und den jeweiligen Mitarbeitervertretungen.

Das Kirchengericht hat drei Geschäftsstellen, eine für die Kammern der Kirchen, eine Kammer für den Bereich des Diakonischen Werks in Niedersachsen (DWiN)und eine für die Kammer des Diakonischen Werkes Oldenburg. Die Vorsitzenden dieser drei Kammern wählen aus ihrer Mitte den Direktor und den Stellvertreter für das Kirchengericht. Zum 1. Juni 2020 sind, für die Dauer von jeweils zwei Jahren als Direktor, Richter am Arbeitsgericht Herrn Dr. von der Straten und zur Stellvertretung, Richter am Bundesarbeitsgericht Herrn Zimmermann gewählt worden.

Für die Kammer für den Bereich des Diakonischen Werks in Niedersachsen (DWiN) sind vier Vorsitzende berufen worden: Herr Bender, Herr Dreher, Herr Lücke und Herr Zimmermann. Für die Kammer des Diakonischen Werkes Oldenburg ist Herr Trapp berufen worden.

Weitere Informationen und die Adressen der Geschäftsstellen findet ihr hier:

https://www.evangelische-konfoederation.de/recht/kirchengericht

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