Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ ist ein Kooperationsgremien, in denen Vertretende von Bundesgesundheitsministerium, Landesregierungen und kommunalen Spitzenverbänden gemeinsam Lösungen für das Politikfeld Pflege erarbeiten. Das Gremium nahm im Juli 2025 seine Tätigkeit auf und präsentierte im Dezember 2025 erste Ergebnisse.
Die Arbeitsgruppe dient der Abstimmung, Vereinheitlichung und Vorbereitung von Gesetzen zur Pflegereform. Hauptaugenmerkt der Reform liegt auf der Prävention und nachhaltigen Finanzierung der Pflegeversorgung.
Die wichtigsten Ergebnisse der Bund-Länder-AG „Zukunftspakt Pflege“
Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichte die wichtigsten Ergebnisse der Arbeitsgruppe und dessen weiteren Fahrplan.
- Prävention und Nachhaltigkeit in der Langzeitpflege: Regelmäßige Gesundheits-Check-ups zur Erkennung individueller Risikofaktoren für pflegerelevante Krankheiten werden durch eine Neuausrichtung der GKV-Leistungen auf spezifische präventive und rehabilitative Bedarfe Pflegebedürftiger ergänzt.
- Aktiv und selbstständig bleiben – Pflegebedürftigkeit vermeiden: Mit gezielter fachlicher Begleitung, Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen und einem Notfallbudget für Randzeiten wird die häusliche Pflege nachhaltig unterstützt.
- Kurze Wege in die Pflege – Zugänglichkeit erleichtern: Mit derBündelung in einem Sachleistungs- und Entlastungsbudget sollen ambulante Leistungen für Pflegebedürftige flexibler und leichter zugänglich werden. Zugleich können Leistungsbeträge im Vergleich zu den bisherigen für ambulante Sach- und Geldleistungen verfügbaren Beträgen fokussiert werden.
- Pflegeversorgung in der Fläche sicherstellen: Für eine bürgernahe pflegerische Versorgung in ländlichen Regionen sollen Pflegekassen und Kommunen mehr Möglichkeiten zur Trägerschaft von Pflegeeinrichtungen erhalten, wobei sie für eine gezielte Bereitstellung pflegerischer Angebote von vertraglichen Vorgaben abweichen dürfen.
- Mehr Freiheit, weniger Vorgaben: Unter Vereinfachung und Abbau doppelter Vorgaben auf Bundes- und Landesebene sollen Kernbereiche wie Personaleinsatz und Qualitätssicherung nachhaltig entbürokratisiert werden, um die Arbeitsbedingungen von Pflegenden zu verbessern und die Attraktivität von Pflegeberufen zu erhöhen.
- Mut zur Innovation: Mit einer unbürokratischen Förderung von Pflege-Innovationen, vor allem in den Bereichen Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz sollen die Effizienz von Arbeitsabläufen erhöht und die digitale Transformation vorangetrieben werden.
- Nachhaltige Finanzierung und Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung: An den Prinzipien des Teilleistungssystems und den Pflegestufen soll festgehalten werden. Um die Ausgabendynamik in der Pflegeversicherung zu bremsen, werden aber sowohl Möglichkeiten zur Begrenzung pflegebedingter Eigenanteile als auch die Zugangswirkung bestehender Schwellenwerte in der Begutachtungssystematik geprüft.
Weiterer Fahrplan
- Praxischeck mit den betroffenen Organisationen: Im Sinne einer frühen Beteiligung sollen noch vor der Gesetzgebung von Bund und Ländern mit den betroffenen Organisationen mit Blick auf die Praxis beraten werden
- Abstimmung zu Finanzierungsfragen: Das Bundesministerium für Gesundheit wird nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung einen Vorschlag vorlegen diesen im Februar mit den Ländern beraten.
- Gesetzgebungsprozess: Anschließend wird das Bundesministerium für Gesundheit einen Entwurf eines Gesetzes für eine nachhaltige Pflegestruktur und Finanzierungsreform erarbeiten.
Scharfe Kritik kommt von Verbänden und Kassen
Diese Ergebnisse sind in viele schöne Wörter und Sätze gefasst. Was sich dahinter genau verbirgt und wie die Umsetzung und Praxistauglichkeit gestaltet wird, dies bleibt undurchsichtig.
Verbände und Kassen üben teils harsche Kritik an den vorgestellten Ergebnissen. Die durch die Arbeitsgruppe angeschobene Debatte zur Abschaffung des Pflegegrad 1 führte im Vorfeld bereits zu Unverständnis und Verunsicherung.
Das der Schwerpunkt der Arbeitsgruppe, die Prüfung sektorenunabhängiger Leistungsbudget, bis Ende 2027 ergebnisoffen fortgeführt werden soll steht besonders in der Kritik. Es wird von einem Verstecken und Verschleppen hinter Prüfaufträgen gesprochen.
Besonders scharfe Kritik wurde vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) vernommen. Der Bundespräsident des bpa, Bernd Meurer äußerte:
„Jetzt ist es offiziell: Diese Eckpunkte sind ein Register der Ratlosigkeit. Die finanziellen Herausforderungen der Pflege werden damit nicht gelöst und die pflegerische Versorgung in Deutschland wird damit nicht wieder sicher.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe verschiebt die Lösung massiver Probleme durch Prüfaufträge auf die kommenden Jahre, während Pflegeplätze zu Tausenden verschwinden und betroffene Familien kaum noch einen ambulanten Dienst finden.
Gleichzeitig werden völlig lebensfremde Vorschläge in den Raum gestellt. Ausgerechnet die Kommunen, die es schon heute nicht schaffen, die Sozialhilfeanträge der Pflegebedürftigen zu bearbeiten, sollen nun den Aufbau von Pflegeangeboten steuern. Die Kostenträger sollen gleichzeitig eigene Versorgungsangebote entwickeln, für die dann aber geringere Anforderungen gelten. Was für ein Irrweg.
Wer sich Sorgen um eine Unterversorgung macht, sorgt dafür, dass die bewährten Träger ihre Kapazitäten erhalten und neue Angebote schaffen können, und bringt nicht völlig ungeeignete neue Akteure ins Spiel. Das sind keine Lösungen, das ist Sand in den Augen der besorgten Öffentlichkeit.
Die größten Hemmschuhe für den notwendigen Ausbau der Versorgungsstrukturen sind unklare Refinanzierungen, schleppende Zahlungen der Kostenträger, mangelnde Digitalisierung und zu viel Regulatorik sowie der Personalmangel. Diese Themen werden maximal benannt, aber nicht wirksam angegangen.“


