Unzufriedenheit in der Altenpflege

Generalisierung_kleinDas umstrittene Pflegeberufereformgesetz steckt im parlamentarischen Entscheidungsprozess fest. Der Widerstand ist massiv. Soviel scheint deshalb sicher: So wie sie ursprünglich von Ministerin Schwesig und Minister Gröhe geplant war, wird die generalistische Ausbildung wohl nicht kommen. Zudem wächst in der Altenpflegebranche spürbar die Unzufriedenheit mit der Berliner Pflegepolitik. Höchste Zeit also für ein Moratorium in der Altenpflegepolitik.

Es bedarf eines überzeugenden Gesamtpakets, in dem alle zentralen Fragen beantwortet werden, wie Altenpflege in Deutschland – vor allem beim Kernthema Personal – zukunftssicher aufgestellt werden soll.

Bessere Versorgung und zeitgemäße Personalbemessung gefordert

Hierzu wird Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbandes Pflege, im Internetportal „Finanzen.net“ zitiert: ,,Wir brauchen für die Altenpflege eine Denkpause und endlich ein Personalpaket aus einem Guss. Keinen Generalistik-Einheitsbrei wie von Schwesig und Gröhe angerührt, sondern eine Altenpflegeausbildung, die am Ende bewirkt, dass die Pflegebedürftigen medizinisch, pflegerisch, therapeutisch, palliativ und empathisch noch besser versorgt und betreut werden. Diese Ausbildung, die auch künftig junge Menschen mit Hauptschulabschluss nicht ausgrenzt, sondern dringend braucht, muss eingebettet sein in ein zeitgemäßes und zügig zu beschließendes zeitgemäßes Personalbemessungssystem, das zudem klarstellt, dass nicht in jedem der 16 Bundesländer völlig willkürlich und nach Kassenlage mit Personalschlüsseln hantiert werden kann. Es darf nicht länger sein, dass Heimbewohner in Niedersachsen beim pflegenden Personal so viel schlechter ausgestattet sind als etwa in Baden-Württemberg oder Bayern. Heute herrscht da vielfach ein fatales Länder-Zweiklassensystem, das Schindluder auf dem Rücken der Pflegebedürftigen und der Pflegekräfte betreibt. Es muss auch die hohe Fachkraftquote von 50 Prozent dringend überdacht werden. Zudem muss die Frage neu beantwortet werden, was Pflegehilfskräfte oder Assistenten dürfen und was examinierten oder studierten Pflegefachkräften vorbehalten bleibt.“