Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat heute eine Allgemeinverfügung zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) veröffentlicht. Hierdurch werden Ausnahmen bei der Arbeitszeit möglich. Von besonderer Bedeutung ist die Zulassung einer Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit, aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus gemäß § 15 Abs. 2 ArbZG. Betroffen sind Beschäftigte in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung.
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Mehrarbeit bei flexiblen Arbeitszeitmodellen
Flexible Arbeitszeitmodelle führen dazu, dass die Beschäftigten tendenziell länger arbeiten. Das schreibt die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linken. Der Antwort ist zu entnehmen, dass 2017 etwa jeder zweite Beschäftigte in Deutschland nach einem „flexiblen Arbeitszeitmodell“ gearbeitet hat. Bei solchen Modellen kann Anfang und Ende des Arbeitstages von Beschäftigten selbst bestimmt werden.
Weiterlesenver.di: Umfrage zum Thema Arbeitszeit
Umfrage der Gewerkschaft ver.di zum Thema Arbeitszeit – Beschäftigte aus dem Sozial- und Gesundheitswesen sind gefragt!
WeiterlesenStudie: Auswirkungen von Nachtarbeit
Licht ist der stärkste Zeitgeber für unsere innere biologische Uhr. Gerät diese aus dem Takt, kann das die Gesundheit beeinträchtigen. Im Rahmen einer Studie zur Schichtarbeit wurden bei Beschäftigten in der Pflege über 24 Stunden personenbezogene Lichtmessungen durchgeführt.
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