Coronaerkrankung, kann das auch ein Arbeitsunfall sein? Diese Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl,Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE wurde in der – Drucksache 19/24562 – beantwortet. Hier eine Zusammenfassung:
WeiterlesenKategorie: Corona – Covid19
Schnelltest für Beschäftigte in Heimen
In der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung gibt es im § 14 Änderungen. Konkret geht es dabei um Corona-Schnelltests für Beschäftigte in Heimen.
Auch wenn es sich um eine gesetzliche Anordnung handelt, ergeben sich Aufgaben für die MAV.
Caritas zahlt Corona-Einmalzahlung
Mitarbeitende der Caritas können sich freuen. Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes hat eine Corona-Einmalzahlung beschlossen. Die Beschäftigten erhalten das Geld spätestens mit der Vergütung des Monats Juni 2021, wie die Kommission am 10.12. in Berlin mitteilte.
WeiterlesenCovid -19- Pflegestudie der Diakonie
Die Diakonie Deutschland hat ihre eigenen Beschäftigten befragen lassen, wie sie die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Altenpflege und in der Hospizarbeit erleben. Die Ergebnisse beruhen auf einer repräsentativen Online-Befragung der Evangelischen Arbeitsstelle midi, die im Oktober in den Hospizen […]
Weiterlesen§ 56 Infektionsschutzgesetz geändert
Die Diskussion um die Entschädigung bei Reisen in ein Risikogebiet hat schon zu dem letzten Lockdown stattgefunden. Bereits zu dieser Zeit hatte Herr Spahn angekündigt, eine Gesetzesänderung einzubringen.
Nun wurde der Gesetzestext an der Stelle, wo es um die Gründe geht, nicht entschädigt zu werden, ergänzt.
12 Stunden – Nein Danke
Wieder hat die Landesregierung eine Allgemeinverfügung erlassen, die es zulässt die tägliche Arbeitszeit auf 12 Stunden zu erhöhen. Betroffen sind wieder die Krankenhäuser und andere Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen befristet bis zum 31.05.2021. Ambulante Pflegedienste zählen zu den anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen. Die Arbeitszeit soll 60 Stunden wöchentlich nicht überschreiten.
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