Umkleiden ist Arbeitszeit

Bundesarbeitsgericht: Umkleiden ist Arbeitszeit Ordnet der Arbeitgeber an, die Arbeitskleidung im Betrieb anzulegen, zählt das Umkleiden zur Arbeitszeit. Er muss die Umkleidezeit auch ohne Anordnung gutschreiben, wenn es sich um auffällige oder stark verschmutzte Schutzkleidung handelt, deren Tragen dem Arbeitnehmer […]

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