Mit dieser Frage sehen sich Arbeitnehmer:innen bisweilen konfrontiert. Nahezu jede:r Arbeitnehmer:in wird schon einmal in der Situation gewesen sein, in der Freizeit Nachrichten oder Anrufe vom Arbeitgeber erhalten zu haben. Aber: muss ich diese Nachrichten denn lesen? Muss ich ans Telefon gehen? Und wenn ich das nicht tue: was passiert mir dann? In diesen Fragen hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein nun in einem Urteil etwas Licht ins Dunkel gebracht. Die gute Nachricht: das Urteil stärkt die Rechte der Arbeitnehmer:innen.
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DDN – ein neuer Vorstand wurde gewählt
DDN – Diakonischer Dienstgeberverband Niedersachsen Der Arbeitgeberverband diakonischer Unternehmen der evangelischen Kirche in Niedersachsen im Pflege-, Gesundheits- und Sozialbereich besteht seit 2005. Der Verband vertritt als Tarifpartner die Interessen der Arbeitgeber gegenüber Mitarbeitervertretungen, Gewerkschaften, sowie in der Politik. Mitglieder des […]
Weiterlesenver.di legt Forderungen auf den Tisch
Am 3. Mai starten in Niedersachsen die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Diakonie. Nachdem ver.di-Mitglieder in den Einrichtungen ihre Forderungen für Verbesserungen entwickelt und diskutiert haben, wurden diese nun von der Tarifkommission der Gewerkschaft beschlossen und veröffentlicht.
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