Im Fall des gekündigten Braunschweiger Domkantors Gerd-Peter Münden hat nun das Arbeitsgericht Braunschweig über die Kündigungsschutzklage entschieden. Die Kündigung sei demnach nicht rechtmäßig gewesen und wurde vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt.
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Landeskirche kündigt Domkantor
Nach Medienberichten des Norddeutschen Rundfunks (NDR) und der Braunschweiger Zeitung, hat die Braunschweigische Landeskirche ihren Domkantor Gert Peter Münden fristlos entlassen. Der Auslöser für die Kündigung ist, dass Münden mit seinem Ehemann eine Leihmutterschaft beauftragen wollte. Münden betonte gegenüber dem NDR, dass es sich nicht um eine kommerzielle Leihmutterschaft handele, die er mit seinem kolumbianischen Ehemann beantragen wollte. Eine solche ist in Deutschland verboten.
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