Die Bundesregierung hat am 23.06.2021 die Corona-Arbeitsschutzverordnung angepasst. Damit gelten ab dem 01.07.2021 andere Regeln zum betrieblichen Infektionsschutz, als noch in der ersten Jahreshälfte. Die Gewerkschaft ver.di informiert über die Regelungen in der sopoaktuell, Ausgabe 314.
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