Im Fall des gekündigten Braunschweiger Domkantors Gerd-Peter Münden hat nun das Arbeitsgericht Braunschweig über die Kündigungsschutzklage entschieden. Die Kündigung sei demnach nicht rechtmäßig gewesen und wurde vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt.
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LAG Baden-Württemberg bestätigt Unwirksamkeit der Kündigung
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat eine Entscheidung des Arbeitsgerichtes Stuttgart bestätigt, wonach die fristlose Kündigung eines Kochs in einer Kita aufgrund seines Kirchenaustritts unwirksam ist. Dies geht aus einer Medienmitteilung des LAG Baden-Württemberg hervor.
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