Hitlergruß rechtfertigt fristlose Kündigung

Wer einen Arbeitskollegen im Betrieb mit dem Hitlergruß beleidigt, riskiert eine fristlose Kündigung. Denn diese Geste stellt ein nationalsozialistisches Kennzeichen dar, das in einem Arbeitsverhältnis nicht hingenommen werden muss. Dies gilt umso mehr, wenn man noch die Aussage hinzufügt „Du bist ein Heil, du Nazi“. Hierdurch wird der Adressat grob beleidigt.

 

Zum Urteil des Arbeitsgericht Hamburg geht es >>> Urteil vom 20. Oktober 2016 – 12 Ca 348/15

 

Quelle: DGB-EINBLICK

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