Kirchen übernehmen Tarifabschluss TV-L

Übernahme durch die  Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission beschlossen

Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission (ADK) der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen hat erneut das Tarifergebnis des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) übernommen. Nach der Tarifeinigung im Februar diesen Jahres und der endgültigen Veröffentlichung des Vertragstextes im Juli hat die ADK das Tarifergebnis nun für den Bereich der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig, der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg übernommen. Es gilt für alle privatrechtlich Beschäftigten der Kirchen mit Ausnahme des Erziehungsdienstes, der zum 1. Januar 2017 in den TVöD-SuE übergeleitet wurde.

Die Lohnerhöhung von zwei Prozent gilt rückwirkend ab 1. Januar 2017 und wurde bereits im Vorgriff auf den ADK-Beschluss an die Beschäftigten ausbezahlt. Eine Lohnerhöhung von weiteren 2,35 Prozent greift ab 1. Januar 2018.  Weitere Ergebnisse der Tarifeinigung sind eine gestaffelte Entgelterhöhung für Auszubildende und Praktikanten um jeweils 35 Euro zum 1. Januar 2017 und 1. Januar 2018 sowie die Einführung der Entgeltstufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15.

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