Vorschlag der Mindestlohn Kommission

Mindestlohn soll bis 2020 auf 9,35 Euro steigen

Die Mindestlohn Kommission* legte Heute ihren Bericht vor. In diesem macht sie den Vorschlag, den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro in zwei Stufen zu steigern. Für 2019 eine Anhebung auf 9,19 Euro und eine weitere Erhöhung im Jahr 2020 auf dann 9,35 Euro.

In Anbetracht der aktuellen politischen Diskussion ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung diesen Vorschlag aufgreift, ihm folgt und die Erhöhung des Mindestlohns per Verordnung umsetzt.

Wie ersten Medienberichten zu entnehmen ist, begrüßte der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bereits den Vorschlag zur zweistufigen Anhebung. Es werde einen Sprung geben auf 9,35 Euro pro Stunde, was einer Steigerung um rund 5,8 Prozent entspreche, sagte der Bundesarbeitsminister. „Ich finde, das ist eine richtige Steigerung.“ Sie spiegele die wirtschaftliche Entwicklung und getroffenen Tarifabschlüsse wider.

Seit seiner Einführung zum 1. Januar 2015 wird der gesetzliche Mindestlohn dann zum 2. Male erhöht. Im Januar 2017 wurde er auf 8,84 Euro brutto pro Stunde erhöht.

Der Vorschlag der Mindestlohnkommission für 2019, mit einer Anhebung auf 9,19 Euro entspricht exakt der vom Statistischen Bundesamt ermittelten rechnerischen Tariflohnentwicklung.

Ausnahmen

Nach wie vor gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht für alle Arbeitnehmer. Er gilt nicht für Jugendliche, sondern nur für alle volljährigen Arbeitnehmer – außer für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktika unter drei Monaten gilt er nicht. Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es in mehreren Branchen spezifische Mindestlöhne, die über der Lohnuntergrenze liegen, so z.B. in der Pflege und dem Bau Hauptgewerbe.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes fielen im vergangenen Jahr knapp 1,4 Millionen Jobs unter den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro. Das waren rund 400 000 weniger als im Vorjahr. Wie den Ergebnissen der Verdiensterhebung 2017 weiter zu entnehmen ist, entfielen gut die Hälfte dieser Beschäftigungsverhältnisse auf Minijobs (700.000). In Teilzeit wurden 400.000 dieser Jobs ausgeübt und lediglich 200.000 in Vollzeit.

Laut einer Anfang des Jahres veröffentlichten Studie der Hans-Böckler-Stiftung unterschreiten viele Unternehmen den Mindestlohn. Demnach sind 2,7 Millionen Menschen oder jeder zehnte Arbeitnehmer betroffen. In Unternehmen ohne Betriebsrat und Tarifvertrag wird der Mindestlohn häufig unterschritten. So ein Fazit der Studie des WSI-Instituts.

 


* Eine Kommission aus Gewerkschaftern, Arbeitgebervertretern und Wissenschaftlern prüft alle zwei Jahre die Höhe des Mindestlohns. Generell orientiert sich das Gremium dabei an der Entwicklung der Tariflöhne. Es hat allerdings einen gewissen Spielraum, da es den Mindestschutz der Arbeitnehmer, faire Wettbewerbsbedingungen und den Erhalt von Arbeitsplätzen gleichermaßen im Blick haben soll.

 

 

 

Bildrechte:

  • Mindestlohn2: DGB