Oder Fauler Kompromiss zwischen hehren Absichten und konträren Interessen z.B. des VdDD?
Im Herbst soll die Synode der EKD Änderungen des Mitarbeitervertretungsgesetzes (MVG.EKD) beschließen. Wir berichteten bereits im März ( siehe Artikel >> ) und wiesen auf zu erwartende Auswirkungen auf das Mitarbeiter Vertretungs Gesetz der Konföderation (MVG-K) hin.
Der positive Aspekt vorab: Wer keine allzu großen Erwartungen an die Novellierungen des MVG.EKD knüpft, der wird folglich auch nicht von den dürftigen Ergebnissen enttäuscht. Denn wie auch bei dem jüngst kläglich gescheiterten Versuch, mit einer butterweichen „Verbandsempfehlung“ ( >> hier ), die unter Geltung weltlicher Gesetze selbstverständliche Unternehmensmitbestimmung endlich auch in der Diakonie einzuführen, wird auch die vorgesehene Novelle bei weitem keine Gleichwertigkeit der „kirchlichen“ Sonderregelungen zur betrieblichen Mitbestimmung, mit den Standards des Betriebsverfassungsgesetzes erreichen.
Nimmt man den derzeit veröffentlichten Regelungsentwurf, muss in Frage gestellt werden, ob die vorgegebenen Minimalziele der Gesetzesnovelle erreicht werden.
Über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens berichtet der renommierte Bremer Fachanwalt und Experte für kirchliches Arbeitsrecht Bernhard Baumann Czichon in der aktuellen Ausgabe der im Kellnerverlag erscheinenden Fachzeitschrift Arbeitsrecht und Kirche.
Mit freundlicher Genehmigung des Autors und des Verlags veröffentlichen wir hier diesen Beitrag, sowie den in der gleichen Ausgabe erschienenen Kommentar der Kollegen Mario Gembus und Berno Schuckart – Witsch, die als ver.di Sekretäre einen kritischen Blick auf das Verfahren richten. >> hier.
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