Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre

Zahl der älteren Beschäftigten steigt

Verbunden mit der Anhebung der Regelaltersgrenze zum Renteneintritt hat der Gesetzgeber die Bundesregierung beauftragt, „(…) den gesetzgebenden Körperschaften ab dem Jahr 2010 alle vier Jahre über die Entwicklung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu berichten und eine Einschätzung darüber abzugeben, ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar erscheint und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können“ (§ 154 Abs. 4 SGB VI)

Dieser Verpflichtung ist die Bundesregierung gerade nachgekommen und hat mit ihrem dritten Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre, den Bundestag unterrichtet.

Nach Einschätzung der Bundesregierung sind bei der Erwerbsbeteiligung älterer Beschäftigter in den vergangenen Jahren beachtliche Erfolge erzielt worden.

Die Erwerbstätigenquote der 60- bis 64-Jährigen lag im Jahr 2000 noch bei 20 Prozent. Mittlerweile hat sie die 50-Prozent-Marke überschritten. Im Jahr 2017 lag sie bei 58 Prozent.

Extrem gestiegen ist der Anteil der älteren Frauen. Die Quote hat sich seit dem Jahr 2000 vervierfacht. Die Quote der Männer hat sich in dieser Zeit verdoppelt.

Der Unterrichtung ist auch eine Aussage zur „Qualität“der Beschäftigung zu entnehmen. Der Anteil sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung hat auch bei den Älteren deutlich zugelegt. Diese ist demnach von 2000 bis 2017 von rund 1,5 Millionen auf 2,1 Millionen gestiegen.

Näheres siehe im Bericht der Bundesregierung        hier