Dienstgemeinschaft auf dem Prüfstand

Die Evangelischen Kirchen in Niedersachsen wollen zum Jahreswechsel das Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD (MVG.EKD) übernehmen und das bisherige ersetzen. Für die mehr als 300 Niedersächsischen Mitarbeitervertretungen (MAV) bedeutet dies eine Schlechterstellung.

Das MVG.EKD bleibt im Verfahren der Mitbestimmung  u.a. durch strikte Formalisierung weit hinter dem Betriebsverfassungsgesetz bzw. dem Personalvertretungsgesetzen zurück. 

Mitbestimmung zweiter Klasse

Verfahren vor Kirchengerichten sollen künftig nicht mehr öffentlich stattfinden. Und die Besetzung der innerbetrieblichen Einigungsstelle zu Ungunsten der MAV verändert werden.

Insbesondere aber sollen Aufgaben und Ausstattung der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (agmav) künftig nicht mehr mit den Diakonischen Werken ausgehandelt, sondern per Rechtsverordnung einseitig festgelegt werden!
Die „agmav“ hat die Aufgabe, Mitarbeitervertretungen zu beraten und zu unterstützen sowie den Erfahrungsaustausch und die Fortbildungen zu fördern.
„Wir befürchten, dass diese Änderung zu einer massiven Beeinträchtigung unserer Arbeit führt.“ sagt Tobias Warjes, Vorsitzender der agmav-Niedersachsen, „das werden wir nicht widerstandslos hinnehmen!“

Intransparentes Verfahren

Das ganze Verfahren ist sehr intransparent, so wisse man bis heute nicht genau welche Fassung des Gesetzes der Rechtsausschuss in die einzelnen Synoden einbringen wird. 
Die Synode verabschiedet im kirchlichen und diakonischen Bereich die Gesetzte, wie im weltlichen Bereich der Bundestag, der Bundestag würde aber eine Änderung im Betriebsverfassungsgesetz nicht ohne vorherige Anhörung der Gewerkschaften und der betroffenen Verbände beschließen. Außerdem werden beabsichtigte Änderungen in Gesetzen veröffentlicht und transparent gemacht, nicht so bei Kirchen und Diakonie. 

Schon 2015 habe man dringend einen Runden Tisch gefordert, um die Übernahme des MVG.EKD gemeinsam zu beraten. Damals hat der Rechtsausschuss dies auch empfohlen. Passiert ist aber nichts. „Dieses Verhalten verstößt eklatant gegen den Gedanken der Dienstgemeinschaft, welcher von der Kirche immer so hoch gehalten wird“, so Warjes. Auch hier zeigt sich, dass viele Dinge nur Lippenbekenntnisse sind, in einigen Einrichtungen in der Diakonie wird der vereinbarte Tarifvertrag (siehe Stellungnahme der ag-mav) einfach nicht angewendet und bei Gesetzesänderungen werden die betroffen Gremien nicht angehört, so geht die Kirche und Diakonie mit ihren Arbeitnehmerinnen um. Was Sozialpartnerschaft, Mitbestimmung und Umgang mit Arbeitnehmerinnen betrifft ,sind wir eher im Mittelalter als im 21. Jahrhundert.

45.000 Beschäftigte betroffen

Betroffen von den Änderungen sind die Mitarbeitervertretungen aus über 300 Einrichtungen von Diakonie und Kirche. Sie vertreten die Belange von 45.000 Beschäftigten aus Kirche und Diakonie in Niedersachsen

Das Gesetzgebungsorgan ist die jeweilige Synode (Braunschweig, Hannover, Oldenburg).

  • Die Oldenburger Synode tagt ab dem 21.11. in Rastede.
  • Die Braunschweiger Synode tagt ab dem 21.11. in Goslar im Hotel Hessenkopf.
  • Die Hannoveraner Synode tagt ab 26.11. in dem Festsaal des Henriettenstifts.

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