Eine befristete Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) wurde zum Thema „virtuelle Sitzungen“ vorgenommen. Der neue § 129 BetrVG ermöglicht nunmehr, Gremiensitzungen (Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung) mittels Video- oder Telefonkonferenz durchzuführen und auch wirksame Beschlüsse zu fassen.
Die Kritik der Gewerkschaft ver.di wurde nur zum Teil von der Gesetzgebung mit aufgenommen. Leider ist die Eingabe von ver.di, dass Präsenssitzungen Vorrang haben sollen, nicht mit aufgenommen worden.
Für den Bereich der MVG.EKD Anwender*innen kann diese Möglichkeit aus dem Betriebsverfassungsgesetz nicht übernommen werden. Hier fehlt die gesetzliche Grundlage im MVG.EKD. Ein rechtmäßiger Beschluss der Mitarbeitervertretung kann wie bisher nur im Rahmen der geltenden Bestimmungen erfolgen.
Eine ausführliche Presseerklärung der Gewerkschaft ver.di finden Sie >>>hier