Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) regelt die Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen an Einrichtungen und soziale Dienste zur Bekämpfung der Corona-Krise. Leistungsträger für die sozialen Dienste, die ihren Bestand nicht mit vorrangigen verfügbaren Mitteln absichern können, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf einen Zuschuss unter anderem gegenüber der Bundesagentur für Arbeit zu stellen. Hier hatte es in der Vergangenheit Probleme gegeben.
Kurzarbeitergeld und SodEG getrennt betrachtet
Inzwischen scheint die Situation klarer zu werden: Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat inzwischen telefonisch mitgeteilt, dass Kurzarbeitergeld und SodEG (nachrangig) getrennt zu betrachten sind. Man könne also SodEG bekommen, ohne Kurzarbeitergeld zu beantragen. Auch bestehe die Möglichkeit, eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes über das SodEG zu bekommen. Über die DRV können außerdem schnelle Vorauszahlungen beantragt werden. Das SodEG ist nur für den Ausfall gedacht.
Eine offizielle Bestätigung fehlt aber noch.
Quelle: ver.di-Standpunkte Ausgabe KW 16/2020
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