Tarifvertrag „Kurzarbeit“ unterschrieben

Gestern wurde der Tarifvertrag Kurzarbeit für den Kommunalen öffentlich Dienst unterschrieben.
Zusammengefasst ist folgendes in dem Tarifvertrag geregelt:
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann Kurzarbeit angeordnet werden und die Mitbestimmungsrechte sind zu beachten.

Die betroffenen Beschäftigten erhalten während der Kurzarbeit, unter Berücksichtigung des Kurzarbeitergeldes, 95 Prozent (bis EG 10 einschließlich) bzw. 90 Prozent (ab EG 11) ihres bisherigen Nettoentgelts. Während der Kurzarbeit und für drei Monate danach sind betriebsbedingte Beendigungskündigungen ausgeschlossen.

Weitere Details regeln unter anderem den Umgang mit Arbeitszeitkonten, Urlaub und Überstunden. Der Tarifvertrag tritt am 1. April 2020 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020.

Weitere Informationen gibt es in einer gemeinsamen Presseerklärung. Sie finden sie >>>hier

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